Nach der Zweiten Kammer stimmte am 27. Juni 2023 auch die Erste Kammer dem Gesetzesentwurf zur digitalen Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Vollständig digitale Unternehmensgründung
Das befristete COVID-19-Gesetz für Justiz und Sicherheit ermöglichte es einem Notar bereits, eine Gründungsurkunde für eine BV unter Einsatz audiovisueller Hilfsmittel zu beurkunden, doch handelte es sich dabei um eine vorübergehende Krisenmaßnahme. Durch die Erteilung einer Vollmacht ist es nach wie vor möglich, eine notarielle Urkunde aus der Ferne zu beurkunden, doch eine vollständig digitale Gründung ist derzeit noch nicht möglich.
Der neue Gesetzentwurf geht auf eine Europäische Richtlinie. Diese Rechtsvorschriften ermöglichen es EU-Bürgern, eine GmbH digital zu gründen, ohne dass sich die Antragsteller dafür persönlich bei einer Person, Behörde oder Stelle melden müssen. Nur wenn ein Notar den Verdacht auf Identitätsbetrug hegt oder Zweifel an der Geschäftsfähigkeit hat, kann er die Online-Gründung ablehnen und dennoch verlangen, dass die Gründer persönlich erscheinen.
Die digitale Gründung erfolgt mittels einer digitalen notariellen Urkunde. Der Mandant erscheint über eine Audio-Video-Verbindung vor dem Notar auf einer Online-Plattform, auf der auch die digitale Identifizierung und Unterzeichnung stattfinden.
Auch auf Englisch
Nach geltendem Recht ist die Gründung einer BV nur mit einer niederländischsprachigen Gründungsurkunde möglich. Durch den neuen Gesetzentwurf wird es künftig möglich sein, eine BV digital mit einer englischsprachigen Gründungsurkunde zu gründen und auch die Satzung in dieser Sprache abzufassen. Sofern die Sprache der Satzung nach der Gründung nicht geändert wurde, darf die Satzung später auch in englischer Sprache geändert werden.
Ab wann?
Die von der Königlichen Notarkammer (KNB) entwickelte digitale Plattform ist bereits einsatzbereit, und der Gesetzentwurf wurde kürzlich im Staatsblatt. Nun bleibt abzuwarten, wann diese Gesetzesänderung endgültig in Kraft tritt.
