Die Vorteile einer Holdingstruktur

Holding-Struktur VWGNijhof

Wenn Sie eine GmbH haben, ist alles darin zusammengefasst. Neben Ihrem eigentlichen Unternehmen (Ihren Geschäftsaktivitäten) gehören also auch eventuelle Geschäftsräume, eine selbstverwaltete Altersvorsorge und überschüssige Liquidität zur GmbH. Das sorgt für Übersichtlichkeit, birgt aber auch Risiken. Viele Geschäftsführer entscheiden sich daher für mehrere B.V.s in einer Holdingstruktur.

Wenn alles in einer einzigen GmbH zusammengefasst ist, können Gläubiger bei finanziellen Schwierigkeiten das gesamte Vermögen der GmbH pfänden. Sie laufen dann Gefahr, dass alles, was Sie aufgebaut haben, verloren geht und Sie mit leeren Händen dastehen. Mit einer Holdingstruktur lässt sich dies oft verhindern.

In einer Holdingstruktur sind mehrere GmbHs miteinander verbunden. Sie halten die Anteile an der Holding, diese hält die Anteile beispielsweise an einer Zwischenholding, die wiederum die Anteile an der operativen Gesellschaft hält und so weiter. In der Regel werden wertvolle Vermögenswerte wie die Betriebsimmobilie und/oder die Transportmittel in der einen GmbH untergebracht und risikobehaftete Aktivitäten in der anderen GmbH.

Je umfangreicher die Geschäftstätigkeiten sind, desto mehr Gesellschaften mit beschränkter Haftung (B.V.) werden in der Regel gegründet. Dennoch liegt bereits eine Holdingstruktur vor, wenn es eine Holdinggesellschaft gibt, der eine operative B.V. unterstellt ist.

Vorteile einer Holdingstruktur

Die Risikostreuung ist einer der wichtigsten Vorteile einer Holdingstruktur. Sollte beispielsweise die operative GmbH (die GmbH, in der die Geschäftstätigkeiten stattfinden) in Insolvenz gehen, sind andere GmbHs davon in der Regel nicht betroffen.

Achtung! Bei Verwaltungsfehlern kann dies anders sein, da die anderen Gesellschaften in diesem Fall als Geschäftsführer haftbar gemacht werden können.

Die Holdingstruktur bietet noch mindestens zwei weitere wichtige Vorteile.

  • Durch die Ausschüttung von Gewinnen lassen sich Steuern sparen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt nämlich 20% des Gewinns bis zu 200.000 € und 25% darüber hinaus. Gewinne aus der operativen GmbH können unter Anwendung der Beteiligungsfreistellung steuerfrei auf die Holding übertragen werden. Dieser Gewinn wird dann nur bei der operativen GmbH und nicht bei der Holding besteuert. Es gibt Pläne, ab 2018 den Steuersatz von 20% bis zu einem Gewinn von 250.000 € und ab 2021 bis zu einem Gewinn von 350.000 € anzuwenden (diese Pläne gehen aus dem Zimmerbrief in Bezug auf die eigene Altersvorsorge).
  • Der Verkauf bzw. die Übertragung von Unternehmensteilen lässt sich mit einer Holdingstruktur leichter abwickeln.

Steuerliche Einheit

In einer Holdingstruktur ist jede B.V. grundsätzlich eigenständig steuerpflichtig, doch unter bestimmten Voraussetzungen können die verschiedenen B.V.s für die Körperschaftsteuer gemeinsam eine steuerliche Einheit bilden. Sie werden dann als ein einziger Steuerpflichtiger betrachtet. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass Gewinne und Verluste untereinander verrechnet werden können. Ein wesentlicher Nachteil ist, dass jede B.V. gesamtschuldnerisch für die gesamte Steuerschuld der steuerlichen Einheit haftet.

Die steuerliche Einheit hat noch weitere Vor- und Nachteile. Lassen Sie sich hierzu von unseren Beratern umfassend beraten.

Fachkundige Betreuung

Die Schaffung und Aufrechterhaltung einer optimalen Holdingstruktur erfordert fachkundige Begleitung. Es gibt verschiedene steuerliche Möglichkeiten, mit denen eine (Neu-)Strukturierung Ihres Unternehmens ohne steuerliche Nachforderungen möglich ist. Dabei spielen nicht nur Ihre aktuellen Wünsche eine Rolle, sondern auch Ihre Zukunftspläne. Darüber hinaus ist es ratsam, die bestehende (Holding-)Struktur regelmäßig zu überprüfen, insbesondere bei der Aufnahme neuer Aktivitäten oder einer geschäftlichen Partnerschaft.

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