Die Teilnahme an einer Lotterie ist keine Spende

Ein Lotterieteilnehmer macht in seiner Einkommensteuererklärung den Abzug seines Lotterieeinsatzes geltend.

ANBI

Der Teilnehmer begründet seinen Steuerabzug damit, dass die Steuerbehörde die Lotterie als gemeinnützige Einrichtung (ANBI) eingestuft hat. Spenden an eine solche Einrichtung sind von der Einkommensteuer absetzbar.

Die Fall wird vor dem Gericht Zeeland-West-Brabant verhandelt. Dieser Steuerrichter kommt zu dem Schluss, dass es sich nicht um eine Spende handelt, und lehnt den Steuerabzug ab. Der Teilnehmer erhält nämlich für seinen Einsatz in der Lotterie Lose, mit denen er die Chance auf Gewinne hat. Der Einsatz ist daher keine Zahlung aus Großzügigkeit, sondern die Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Auch wenn der Teilnehmer keinen Gewinn erzielt.

Anders wäre dies, wenn die erhaltenen Lose nur von untergeordneter Bedeutung wären oder lediglich eine symbolische (Gegen-)Leistung darstellten. Dies ist nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht der Fall.

Kirchen

Der Teilnehmer führt außerdem einen Vergleich mit kirchlichen Einrichtungen als Argument an. Die an Kirchen gezahlten Beiträge sind steuerlich absetzbar, und im Gegenzug bietet die Kirche die Möglichkeit zum Glaubensbekenntnis. Der Unterschied zur Lotterie besteht jedoch darin, dass der Beitrag an die Kirche nicht verpflichtend ist; die Kirche bietet auch Menschen, die keinen Beitrag zahlen, die Möglichkeit, ihren Glauben zu bekennen. Wer hingegen nicht an der Lotterie teilnimmt, hat keinerlei Chance, einen Preis zu gewinnen.

Noch mehr Argumente

Der Betroffene brachte noch einige weitere Argumente vor. So verweist er auf die Erläuterung in der Steuererklärungssoftware der Steuerbehörde, in der angegeben wird, dass Zahlungen an eine ANBI abzugsfähig sind. Außerdem ist er der Ansicht, dass gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird, da der Steuerabzug von Steuerpflichtigen, deren Steuererklärung nicht manuell bearbeitet wird, nicht korrigiert wird. Und er ist der Meinung, dass die Steuerbehörde ihr Recht missbraucht, unter anderem aufgrund der langen Dauer des Verfahrens.

All diese Argumente werden vom Gericht zurückgewiesen. Ebenso wie das Argument, der Steuersatz sei zu hoch, da der Richter gemäß dem Gesetz Recht sprechen muss und nicht über den inneren Wert oder die Angemessenheit des Gesetzes urteilen darf.

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