Der Staatssekretär im Finanzministerium, Van Rij, hat in einem Brief der Kammer dargelegt, was im Steuerplan-Paket 2023 enthalten sein wird.
4 Gesetzesentwürfe
Das Steuerpaket 2023 wird aus den folgenden vier Gesetzesentwürfen bestehen:
- Steuerplan 2023 (26 Maßnahmen);
- Gesetz zur Neuregelung von Box 3;
- Übergangsgesetz Box 3;
- Gesetz über den Mindest-CO₂-Preis für die Industrie.
Nicht alles ist neu. Die angekündigten Maßnahmen sind (größtenteils) bereits aus dem Frühjahrsabkommen 2022 bekannt.
Steuerplan 2023
Wir können nicht auf alle 26 Maßnahmen dieses Gesetzentwurfs ausführlich eingehen. Deshalb beschränken wir uns auf eine Aufzählung.
- Abschaffung des einkommensabhängigen Kombinationsfreibetrags (IACK) für Eltern mit Kindern, die nach 2024 geboren wurden.
- Abschaffung der Durchschnittsregelung (letzter Durchschnittszeitraum: 2022 – 2023 – 2024).
- Beschränkung der 30%-Regelung auf die Balkenendenorm.
- Zweistufiger Steuersatz in Steuerklasse 2 (Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung): 26% auf Einkünfte bis zu 67.000 € und darüber hinaus 29,5%.
- Abschaffung des allgemeinen Steuerfreibetrags (AHK) auf der Grundlage des Gesamteinkommens (derzeit erfolgt dies auf der Grundlage des Einkommens aus Arbeit und Wohnung; Box 1).
- Abschaffung der steuerlichen Altersrückstellung (FOR).
- Senkung der Effizienzmarge bei der üblichen Lohnregelung.
- Ausstieg aus dem Selbstständigenfreibetrag
- Senkung der Schwelle für die Körperschaftsteuer auf 200.000 €.
- Abschaffung der Schenkungssteuerbefreiung für die eigene Wohnung (“Jubelton”) im Jahr 2024 und vorherige Senkung im Jahr 2023.
- Die bisherige Lohnregelung für innovative Start-ups ist hinfällig.
- Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtslage bezüglich Lachgas (Anwendung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes).
- Mehrwertsteuerbefreiung für Solarmodule auf Wohngebäuden.
- Anhebung des allgemeinen Schenkungssteuersatzes von 8% auf 10,1%.
- Erhöhung der Flugsteuer.
- Anhebung der CO₂-Abgabe für die Industrie.
- Abschaffung der BPM-Befreiung für Lieferwagen von Unternehmern (die Befreiung für emissionsfreie Fahrzeuge bleibt bestehen).
- Anhebung der steuerfreien Reisekostenpauschale (das dafür vorgesehene Budget in Höhe von 200 Millionen Euro dürfte für eine Anhebung um 1 oder 1,5 Cent ausreichen).
- Erhöhung der Tabaksteuer.
- Erhöhung der Verbrauchssteuer auf alkoholfreie Getränke
- Festlegen, in welchen besonderen Fällen keine Beitreibungszinsen berechnet werden.
- Tarifstruktur der Energiesteuer.
- Senkung des ODE-Tarifs für die 2. und 3. Stromtarifstufe (ODE = Zuschlag für erneuerbare Energien und Klimawandel).
- Anhebung des ersten Steuersatzes bei der Energiesteuer.
- Erhöhung der Steuerermäßigung bei der Energiesteuer.
- ODE-Tarife und Einbeziehung in die Energiesteuer.
Kasten 3
Zwei der Gesetzesentwürfe betreffen Box 3. In unserem Artikel Wiederherstellung von Box 3 für die zahlreichen Einspruchsteller beschreiben wir die Pläne, die die Regierung hierfür hat. Über diese Pläne wird diese Woche im Parlament debattiert. Das Schreiben an das Parlament enthält daher keine zusätzlichen Informationen zu dem, was bisher bereits veröffentlicht wurde.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Leerstandsquote in diese Vorschläge einfließen wird. Die Leerstandsquote ist die Methode, nach der vermietete Immobilien im Rahmen von Box 3 bewertet werden.
Steuer-Sammelgesetz 2024
Van Rij kündigt zudem eine Reihe von Maßnahmen an, die in das im Jahr 2023 vorzulegende Steuer-Sammelgesetz 2024 aufgenommen werden sollen. So wird das Erfordernis der Ungewissheit im Zusammenhang mit regelmäßigen Schenkungen angepasst, und es wird eine Bewertungspflicht für Sachgeschenke eingeführt.
