Die Steuerpläne für 2021 wurden von den Kammern

Der Senat hat am 15. Dezember 2020 alle Gesetzesentwürfe im Rahmen der Steuerpläne für 2021 angenommen. Das Finanzministerium hat eine Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

BIK

Das bedeutet, dass die arbeitsplatzbezogene Investitionsvergünstigung (BIK) eingeführt wird. Die Förderung beträgt 3,91 TP3T (über 5.000.000 €: 1,81 TP3T) des Investitionsbetrags. Mit der BIK sollen Investitionen angekurbelt werden.

Die Regelung zur steuerlichen Einheit muss noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Sollte diese Genehmigung nicht erteilt werden, werden die BIK-Sätze angehoben. Die Förderung beträgt dann 5% auf die ersten 5.000.000 € an Investitionen und darüber hinaus 2,08%.

Möchtest du wissen, wie das BIK genau funktioniert? Lies unseren Factsheet.
In einem Schreiben Am 28. Mai 2021 teilte der Staatssekretär für Finanzen mit, dass der Gesetzentwurf, in dem die BIK geregelt werden sollte, zurückgezogen wurde.
Die BIK wird daher definitiv NICHT eingeführt.

Steuerfreie Schenkungen

Die Freibeträge für die Schenkungssteuer gelten pro Kalenderjahr. Sie können daher Ende 2020 im Rahmen des Freibetrags für 2020 steuerfrei schenken und direkt zu Beginn des Jahres 2021 im Rahmen des Freibetrags für 2021. Die Freibeträge für Kinder und für sonstige Begünstigte wurden im Jahr 2021 einmalig um 1.000 € erhöht.

20202021
Kinder€ 5.515€ 6.604
Kinder im Alter von 18 bis 40 Jahren (einmalig)€ 26.457€ 26.881
Das Gleiche gilt für das Studium (einmalig)€ 55.114€ 55.996
Das Gleiche gilt für die Wohnung (einmalig)€ 103.643€ 105.302
Sonstige Erwerber€ 2.208€ 3.244

Möchten Sie mehr über die Freibeträge bei der Schenkungssteuer erfahren? Lesen Sie unseren Factsheet.

Feld 3 (Erträge aus Ersparnissen und Kapitalanlagen)

Wie jedes Jahr besteht die Übersicht des Finanzministeriums aus einer Reihe geringfügiger Änderungen bei Sätzen und Befreiungen. Damit wollen wir dich nicht langweilen.

Bei den Einkünften aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) wird 2021 ein höherer Freibetrag berücksichtigt: 50.000 € pro Steuerpartner (2020 waren es 30.846 €). Dennoch sind die Pauschalsätze, insbesondere für Menschen mit Ersparnissen, nach wie vor hoch:

Vermögen in Box 3 (über dem steuerfreien Freibetrag)Pauschaler Rückgabesatz
Scheibe 1bis zu 50.000 €1,90%
Scheibe 2von 50.000 € bis 950.000 €4,50%
Scheibe 3über 950.000 €5,69%

Der Steuersatz in Box 3 wird geringfügig angehoben: von 30% auf 31%.

In vielen Fällen lohnt es sich nach wie vor, in Box 3 besteuertes Vermögen auf eine Spar-GmbH zu übertragen. Siehe auch unseren Artikel Kann die Spar-BV aufgelöst werden?

Übertragungssteuer

Diese Steuer zahlen Sie, wenn Sie eine Immobilie erwerben. Der Steuersatz wird zum 1. Januar 2021 von 6% auf 8% angehoben. Für Wohnimmobilien mit einem Wert von bis zu 400.000 € gilt ein niedrigerer Steuersatz: 2%. Außerdem müssen Sie die Immobilie selbst bewohnen (wenn Sie eine Ferienimmobilie kaufen, zahlen Sie 8% Übertragungssteuer).

Die SRA hat Staatssekretär Vijlbrief gebeten, das Inkrafttreten dieser Maßnahme aufzuschieben.

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