Ab dem 1. Januar 2025 wird die Steuerbehörde wieder Kontrollen im Bereich der Arbeitsverhältnisse durchführen. Die Seifenoper geht weiter!
Moratorium auf die Durchsetzung
Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach über dieses Thema geschrieben. Schon kurz nach der Abschaffung der „Verklaring ArbeidsRelatie“ (VAR) zum 1. Januar 2016 stellte sich heraus, dass das Ersatzsystem des Gesetzes zur Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen (DBA) nicht ordnungsgemäß funktionierte. Deshalb wurde das sogenannte Moratorium auf die Durchsetzung festgelegt. Das bedeutet im Wesentlichen, dass die Steuerbehörde nur in ganz offensichtlichen Fällen von Scheinselbstständigkeit tätig wird.
Das Moratorium für die Durchsetzung wurde einige Male verlängert (und leicht angepasst), soll aber zum 1. Januar 2025 endgültig auslaufen. Das bedeutet, dass die Steuerbehörde wieder Sanktionen verhängt, wenn sich herausstellt, dass Auftraggeber Selbstständige (ZZP-Er) beschäftigt haben, die gar keine Selbstständigen sind. Die Steuerbehörde erhebt dann nachträglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, verhängt aber (meistens) auch Geldbußen.
Ganz besonders
Nun entsteht eine besondere Situation. Ursprünglich war nämlich vorgesehen, dass das Moratorium für die Durchsetzung der Vorschriften aufgehoben werden sollte, sobald die neuen Regelungen für Selbstständige in Kraft treten würden. Inzwischen ist jedoch klar, dass diese Regelungen sicherlich erst nach dem 1. Januar 2025 in Kraft treten werden (der scheidende Minister Van Gennep schreibt dies in einem Schreiben (vor dem Parlament). Wie die neuen Vorschriften genau aussehen werden, ist ebenfalls noch alles andere als klar! Das bedeutet, dass Vorschriften, bei denen festgestellt wurde, dass sie nicht ordnungsgemäß funktionieren, ab 2025 dennoch beibehalten werden. In einem Durchsetzungsplan Die Steuerbehörde erläutert, wie sie dies umsetzen wird.
Es sieht so aus, als würden sowohl für Auftraggeber als auch für Freiberufler (und andere Selbstständige) wieder große Unklarheiten und Unsicherheiten entstehen. Hinzu kommt, dass neue Vorschriften das Problem wahrscheinlich nicht lösen werden, da die eigentliche Lösung darin besteht, die Ungleichheit bei der Steuer- und Sozialabgabenbelastung von Gewinnen im Vergleich zu Löhnen auszugleichen. Diese Lücke wird inzwischen ganz langsam ein wenig geschlossen (durch den Abbau des Selbstständigenabzugs und die Senkung der KMU-Gewinnfreistellung), aber immer noch bringt 1 € Nettogewinn viel mehr ein als 1 € Lohn, wodurch es weiterhin interessant bleibt, sein Einkommen als Gewinn zu beziehen.
Notizen
Die Steuerbehörde hat außerdem zwei Memos (insgesamt nicht weniger als 33 Seiten) veröffentlicht. Das eine Memo befasst sich mit den Auswirkungen auf die Lohnsteuern und die Mehrwertsteuer, wenn bei einem Auftraggeber festgestellt wird, dass zu Unrecht außerhalb eines Arbeitsverhältnisses gearbeitet wurde. Das andere Memo befasst sich mit der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer, wenn bei einem Selbstständigen festgestellt wird, dass es sich nicht um Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit oder Erträge aus sonstigen Tätigkeiten handelt, sondern um Lohn aus einem Arbeitsverhältnis.
