
Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, aber nun ist die Entscheidung endgültig gefallen. Der Senat hat am 7. März 2017 zugestimmt mit dem Gesetzentwurf Auslaufen der selbstverwalteten Altersvorsorge und die dazugehörigen Novelle.
Welche Folgen?
Die Folgen dieser Abschaffung beschreiben wir in unserem Vermerk Die selbstverwaltete Altersvorsorge wird abgeschafft! Was nun? Besondere Aufmerksamkeit verdient die Situation des Partners des Rentenberechtigten. Und natürlich ist es von großer Bedeutung, welche Auswirkungen die Abschaffung der selbstverwalteten Rente auf Ihre finanzielle und vermögensrechtliche Lage sowie auf Ihre Finanzplanung hat. Selbstverständlich dürfen auch die Folgen für Ihre Hinterbliebenen und Ihre Nachlassplanung nicht außer Acht gelassen werden.
Aktion!
Wenn Sie bei Ihrer eigenen GmbH Rentenansprüche erworben haben, müssen Sie folgende Angelegenheiten regeln (oder regeln lassen).
- Falls der Aufbau Ihrer Rente in Eigenverwaltung noch läuft: Beenden Sie diesen spätestens am 30. Juni 2017 (machen Sie den Anspruch beitragsfrei).
- Falls Sie anderweitig versicherte Ansprüche haben: Überlegen Sie, ob Sie diese auf Ihre GmbH zurückübertragen möchten (auch dies muss bis spätestens 30. Juni 2017 geregelt sein).
- Eine Entscheidung aus den ab dem 1. April 2017 verfügbaren Optionen hinsichtlich der selbstverwalteten Altersvorsorge treffen:
- beitragsfrei weiterlaufen lassen;
- steuerfrei entnehmen und anschließend steuerpflichtig zurückkaufen, mit einem Nachlass auf die fällige Steuer (bei Rückkauf im Jahr 2017 beträgt der Nachlass 34,5% auf der Grundlage des steuerlichen Werts des Anspruchs zum 31. Dezember 2015);
- steuerfrei abschreiben und in eine Altersversorgungsverpflichtung (ODV) umwandeln.
Freut mich!
Haben Sie Fragen zur Abschaffung der selbstverwalteten Altersvorsorge oder möchten Sie sich in dieser Angelegenheit entlasten lassen? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten.
- Nimwegen: Ton Vogel
- Wijchen: Paul Willems
