Haben Sie die Schenkungssteuererklärung bereits eingereicht?

Die Frist für die Einreichung der Schenkungssteuererklärung für Schenkungen, die du im Jahr 2021 erhalten hast, rückt näher: 28. Februar 2022.

Freistellung

Eine Schenkungssteuererklärung muss doch nicht abgegeben werden, wenn die Schenkung steuerfrei ist?
Das kommt darauf an!
Wenn die Schenkung unter die reguläre Freistellung für Zuwendungen an Kinder oder die Freistellung für sonstige Empfänger fällt, musst du in der Tat keine Schenkungssteuererklärung abgeben. Die anderen Freistellungen musst du ausdrücklich geltend machen, und das geschieht mittels der Schenkungssteuererklärung.

Der reguläre Freibetrag für Kinder beträgt im Jahr 2021 € 6.604 und die Befreiung für sonstige Erwerber belief sich im Jahr 2021 auf € 3.244. Beide Freibeträge wurden im Jahr 2021 einmalig um 1.000 € erhöht. Die Freibeträge für 2022 betragen 5.677 € und 2.274 €.

Die Freibeträge, die Sie in der Schenkungssteuererklärung ausdrücklich geltend machen müssen, sind:

  • die einmalig erhöhte Freistellung für Kinder zwischen 18 und 40 Jahren € 26.881 (sofern zur Deckung der Kosten einer Studie bestimmt) € 55.996);
  • wenn die Schenkung an einen Beschenkten im Alter zwischen 18 und 40 Jahren einmalig für den steuerlich begünstigten Eigenwohnsitz (“Jubelton”) verwendet wird: € 105.302 (Hinweis: Für diese Befreiung gelten verschiedene Bedingungen);
  • die Unternehmensnachfolge-Fazilität: Unternehmensvermögen bis zu € 1.119.845 ist für 100% bedingt befreit; das Unternehmensvermögen über 1.119.845 € ist für 83% bedingt befreit (Hinweis: Diese Befreiung unterliegt verschiedenen Bedingungen).

Weitere Informationen zu den Ausnahmen findest du in unserem Informationsblatt Befreiungen von der Schenkungssteuer.

Aufschub

Die formale Vorschrift lautet: Falls Ihnen das Finanzamt keine Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung zugesandt hat, müssen Sie das Finanzamt innerhalb von zwei Wochen nach dem 28. Februar 2022 um eine solche Aufforderung bitten.

Dieses formelle Verfahren scheint in der Praxis mittlerweile etwas überholt zu sein. Viel einfacher ist es nämlich, die Steuererklärung spätestens am 28. Februar 2022 einzureichen, ohne dass man dafür zuvor eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten muss. Digital über MyTax Büro, auf Papier unter Verwendung des dafür von der Steuerbehörde zur Verfügung gestellten Formular oder mit der Software Ihres Steuerberaters.

Wenn Sie eine Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung erhalten haben, diese aber nicht innerhalb der vom Finanzamt festgelegten Frist einreichen können, können Sie einen Aufschub beantragen. Das ist möglich online oder mit einem Formular. Sie erhalten dann 5 Monate zusätzliche Frist für die Einreichung der Steuererklärung. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihr Antrag eingereicht wird, bevor die in der Aufforderung angegebene Einreichungsfrist abgelaufen ist. Eine längere Fristverlängerung ist möglich, dafür müssen Sie jedoch einen neuen Antrag stellen, und das Finanzamt wird Sie dann nach den Gründen für Ihren Antrag fragen.

Bezahlen

Wenn der Wert der Schenkung, die Sie erhalten haben, den Freibetrag übersteigt, müssen Sie Schenkungssteuer zahlen. Dies muss nicht unmittelbar bei der Einreichung der Steuererklärung erfolgen. Das Finanzamt erteilt hierfür einen (oder mehrere) Schenkungssteuerbescheid(e).

Weitere Informationen zur Abgabe der Schenkungssteuererklärung findest du in unserem Informationsblatt Erklärung zur Schenkungssteuer.

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