Die Rückstellung für größere Instandhaltungsmaßnahmen wird auf einmal freigegeben

Unternehmer, die Eigentümer von Immobilien sind, können in der Regel zu Lasten ihres Gewinns eine Rückstellung für größere Instandhaltungsmaßnahmen bilden. Was geschieht mit dieser Rückstellung, wenn die Immobilie verkauft wird?

Freifall

Die Antwort auf diese Frage ist recht einfach: Die Rückstellung wird aufgelöst. Nach dem Verkauf der Immobilie sind die Voraussetzungen für die Bildung der Rückstellung schlichtweg nicht mehr erfüllt: Schließlich werden in Zukunft keine größeren Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie mehr auf Kosten des Verkäufers durchgeführt. Der Zustand der Immobilie ist im Kaufpreis bereits berücksichtigt.

Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich in einem Urteil dass diese Auflösung im Jahr des Verkaufs der Immobilie in einer Summe als Gewinn zu verbuchen ist. Der Beteiligte in dieser Sache hat die Rückstellung über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt als Gewinn verbucht.

Komplex

Der Oberste Gerichtshof stellt fest, dass die Instandhaltungsregelung an die umfassenden Instandhaltungsmaßnahmen an der verkauften Immobilie geknüpft war. Es ist unklar, ob der Oberste Gerichtshof damit in dem Beschluss über die Ausstattung den Standpunkt der Steuerbehörde zurückweist. Die Steuerbehörde vertritt in diesem Bescheid nämlich die Auffassung, dass die Bildung einer Rückstellung für (große) Instandhaltungsmaßnahmen nicht möglich ist, wenn sich die Instandhaltungsausgaben auf das gesamte (Immobilien-)Unternehmen verteilt. Die Bildung einer solchen Rückstellung könne dann nicht für jede einzelne Immobilie (bzw. jeden Immobilienkomplex) gesondert betrachtet werden.

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