
Ende letzten Jahres haben wir Ihnen berichtet: Beschluss zur Abschaffung der betriebseigenen Altersversorgung verschoben. Die Regierung hatte den Senat gebeten, den Gesetzentwurf nicht zur Abstimmung zu stellen.
Diese Woche ist die Novelle eingereicht, der dafür sorgen soll, dass der Gesetzentwurf doch noch in Kraft tritt.
Missverständnis
Der Grund für die Verschiebung der Abstimmung über den Gesetzentwurf war eine vermeintliche Lücke im Zusammenhang mit der Erhebung der Körperschaftsteuer. Der Staatssekretär für Finanzen, Wiebes, erklärt in der Novelle, dass dies auf eine unvollständige Antwort seinerseits während der Beratung des Gesetzentwurfs im Parlament zurückzuführen sei. Er ergänzt seine früheren Äußerungen in diesem Bereich. Dabei macht er eine Ausnahme für Fälle, in denen vor dem 20. September 2016 eine Indexierungsbelastung aktiviert wurde. Dies ist nach Schätzungen von Wiebes bei etwa 6% der betroffenen GmbHs der Fall.
Novelle
Ein Änderungsantrag ist ein ergänzender Gesetzentwurf, der von der Zweiten und der Ersten Kammer behandelt und verabschiedet werden muss. Im Ersten Senat wird die Novelle gleichzeitig mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf behandelt. Gesetzentwurf und Novelle treten dann, nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger, gleichzeitig in Kraft.
Behandlungsplan
Der geplante Zeitplan für die Behandlung des Änderungsentwurfs lautet wie folgt:
- 23. Januar 2017: Einreichung bei der Zweiten Kammer (dies ist bereits geschehen);
- 9. Februar 2017: Abstimmung im Unterhaus;
- 7. März 2017: Abstimmung im Senat (über die Novelle und den Gesetzentwurf zur schrittweisen Abschaffung der selbstverwalteten Altersversorgung);
- 1. April 2017: Abschaffung der betriebseigenen Altersversorgung (Auslaufen).
Nachfrist
Ab dem Datum des Inkrafttretens räumt Wiebes dem Geschäftsführer noch drei Monate Zeit ein, um:
- eine externe Rentenversicherung auf die eigene GmbH zurückzuführen;
- die derzeitige Altersvorsorge beitragsfrei zu gestalten.
Wenn der Gesetzentwurf am 1. April 2017 in Kraft tritt, haben Sie für das Vorgenannte daher noch bis zum 1. Juli 2017.
Maßnahmen und Beratung
Sobald die Gesetzesnovelle und der Gesetzentwurf vom Senat verabschiedet worden sind, werden wir unsere Kunden bezüglich der Auswirkungen der schrittweisen Abschaffung auf ihre selbstverwaltete Altersversorgung kontaktieren. Wenn Sie schon vorher mehr über (die schrittweise Abschaffung Ihrer) selbstverwaltete Altersvorsorge oder die Ihrer Mandanten erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder an einen unserer Spezialisten für selbstverwaltete Altersvorsorge:
- Nimwegen: Ton Vogel
- Wijchen: Paul Willems
