Die Niederlande lernen weiter

Haben Sie NOW 2 beantragt oder beabsichtigen Sie, dies zu tun? Dann sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet (Mühepflicht), Ihre Mitarbeiter zur Weiterbildung oder Umschulung zu motivieren. Der Staat kann Sie dabei unterstützen.

50 Millionen Euro stehen zur Verfügung

Die durch die Corona-Pandemie möglicherweise frei gewordene Zeit können Sie als Arbeitgeber nutzen, um sich mit Ihrer Weiterbildungspolitik zu befassen. Zur Unterstützung bietet die Regierung verschiedene Möglichkeiten für Beratungsleistungen zur beruflichen Weiterentwicklung sowie für (Online-)Fort- und Umschulungen an. Hierfür wurden 50 Millionen Euro bereitgestellt. Ziel dieser Regelung ist es, Menschen bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen, damit sie beispielsweise im Falle einer möglichen Entlassung bessere Chancen haben, eine neue Stelle zu finden. Darüber hinaus kann sie auch dazu beitragen, Mitarbeiter umzuschulen, damit sie in Ihrem Unternehmen besser einsetzbar sind.

Kostenlose Entwicklungsberatung

Von Seiten der Behörden gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich für eine Entwicklungsberatung anzumelden. Dies gilt nicht nur für Ihre Mitarbeiter, sondern auch für Selbstständige und Arbeitssuchende. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber können Sie die Entwicklungsberatung sowie die Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten auch dann nutzen, wenn unerwarteterweise Mitarbeiter entlassen werden müssen. Auch diese Mitarbeiter können dann die Regelungen in Anspruch nehmen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Die verschiedenen Regelungen:

Kontrolle

In den Bestimmungen von NOW 2 ist keine Sanktion oder Ähnliches vorgesehen, falls die genannte Bemühungspflicht zur Fort- oder Umschulung nicht erfüllt wird. Sie sind jedoch verpflichtet, den Betriebsrat (OR) oder die Personalvertretung (PVT) zu informieren, sobald eine Förderung bewilligt wurde. Im Sinne einer “guten Arbeitgeberpraxis” ist es zudem ratsam, Ihre Mitarbeiter über mögliche Weiterbildungsmöglichkeiten, wie sie in diesem Artikel genannt werden, zu informieren.

Entwicklungsberatung für alle

Jede Person im Alter von 18 Jahren bis zum Renteneintrittsalter, die einen Bezug zum niederländischen Arbeitsmarkt hat, kann ab dem 1. August eine Entwicklungsberatung bei qualifizierten Karriereberatern beantragen. Darüber hinaus besteht in diesem Herbst die Möglichkeit, kostenlose (Online-)Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren. Die verschiedenen Maßnahmen stehen somit nicht nur denjenigen zur Verfügung, die NOW 2 beantragt haben.

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