
In einem Schreiben Staatssekretär Vijlbrief vom Finanzministerium teilt dem Parlament mit, dass die Niederlande die neuen Mehrwertsteuerregelungen für den E-Commerce doch mit Wirkung zum 1. Juli 2021 einführen werden. Dies ist unter anderem für Online-Shops (und andere Unternehmer) von Bedeutung, die Waren an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten liefern.
Fernabsatz
Wir sprechen vor allem über die Regelung für Fernabsatzgeschäfte. In unserem Vermerk Mehrwertsteuer bei der Lieferung von Waren an Verbraucher im Ausland erläutern wir die Regelung. Unternehmer, die Fernverkäufe tätigen, tun gut daran, in den kommenden Monaten zu prüfen (oder prüfen zu lassen), welche Auswirkungen die neuen Vorschriften auf ihre Umsatzsteuerabführung haben. Weitaus häufiger als bisher muss die Mehrwertsteuer in dem EU-Mitgliedstaat abgeführt werden, in dem der private Endverbraucher seinen Wohnsitz hat.
Unmöglich
Bei der Beratung des Gesetzentwurfs, mit dem diese Vorschriften in das niederländische Mehrwertsteuersystem umgesetzt werden sollen, wurde noch darauf hingewiesen, dass eine Einführung frühestens zum 1. Januar 2022 möglich sein würde. Erst dann würden die IT-Systeme der Steuerbehörde entsprechend angepasst sein.
Die EU hat mitgeteilt, dass der 1. Juli 2021 als Stichtag nicht geändert wird. Das Inkrafttreten der Regelung wurde damit bereits verschoben. Ursprünglich sollte die Regelung bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Notgleis
Das ist nach wie vor der Fall, allerdings wird ein Notfallverfahren eingerichtet. Das bedeutet, dass Anmeldungen automatisiert erfolgen können. Die Bearbeitung durch das Finanzamt muss jedoch manuell erfolgen. Das wird länger dauern, die Fehlerwahrscheinlichkeit ist höher und es wird häufiger eine Interaktion mit dem Unternehmer erforderlich sein.
