
Am 26. Januar 2016 fand im Senat eine Debatte mit dem Staatssekretär für Finanzen Wiebes über das Gesetzesentwurf zur Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen (DBA). Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass die VAR (Erklärung zum Arbeitsverhältnis) abgeschafft wird. An die Stelle der VAR tritt ein System von (Muster-)Verträgen, die vom Finanzamt (im Voraus) genehmigt wurden und aus denen Auftraggeber eine Freistellung von der Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuern ableiten können, sofern die Arbeit ordnungsgemäß gemäß dem (Muster-)Vertrag erfolgt. Die Steuerbehörde hat bereits eine Reihe solcher Verträge auf ihrer Website.
Abstimmung
Das „Financieel Dagblad“ berichtet, dass der Senat am 2. Februar 2016 dem Gesetzentwurf zum DBA-Gesetz und damit der Abschaffung der VAR zugestimmt hat. Eine große Mehrheit aus VVD, PvdA, CDA, PVV, 50plus und OSF stimmte dem Gesetzentwurf zu.
Während der Debatte sagte Staatssekretär Wiebes zu, eine unabhängige rechtliche Prüfung der Musterverträge durch ein Expertengremium veranlassen zu lassen. Außerdem versprach er, den internen Bewertungsrahmen der Steuerbehörde (den Leitfaden zur Beurteilung von Arbeitsverhältnissen) zu veröffentlichen. Für Aufsichtsratsmitglieder gab es eine besondere Überraschung; siehe unseren Artikel Beauftragter ohne VAR, der nicht der Lohnsteuer unterliegt.
VAR noch bis zum 1. Mai
Die im Rahmen des Übergangs vom VAR zu genehmigten (Muster-)Verträgen eingerichtete Vorbereitungsphase scheint nun in Gang zu kommen bis zum 1. Mai 2016 (das war am 1. April 2016). Die Abschaffung der VAR sollte dann am 1. Mai 2016 erfolgen, und anschließend wird während der Umsetzungsphase, die beginnen wird, bis zum 1. Mai 2017 (zuvor bis zum 1. Januar 2017) vom Finanzamt lediglich geprüft, aber noch nicht geahndet (außer in offensichtlichen Fällen).
Artikel
Wir haben bereits über die Abschaffung der VAR berichtet:
* VAR-Übergangsplan - genehmigte Vereinbarung
* Kein VAR, kein BGL – aber was dann?
* Ein frohes Jahr 2016 – womit werden Sie sich beschäftigen?
