Die Finanzplanung muss regelmäßig aktualisiert werden

Nicht nur Ihr Auto, sondern auch Ihre Finanzplanung muss regelmäßig zur Wartung zum Händler gebracht werden. Und hin und wieder ist es notwendig, eine neue anzuschaffen.

Finanzplanung

Eine Finanzplanung gibt Aufschluss darüber, wie sich das Einkommen und das Vermögen einer Person im Laufe der Zeit entwickeln. Sie liefert Antworten auf Fragen wie: Wann kann ich in den Ruhestand gehen? Es können aber auch Worst-Case-Szenarien, wie beispielsweise Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, in die Berechnung einbezogen werden. Und die Folgen von Änderungen in Gesetzen und Vorschriften oder in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (wie beispielsweise die Kürzungen, die Pensionskassen kürzlich bei den Rentenansprüchen vorgenommen haben) lassen sich mit einer Finanzplanung schnell erfassen.

Steuerplanung

Selbstverständlich bildet die Finanzplanung die Grundlage für die Steuerplanung. Dabei geht es um Fragen wie: Wann sollen die Leibrentenauszahlungen beginnen? Wie viel kann bereits verschenkt werden, um die Erbschaftssteuer zu senken, und in welcher Form erfolgen diese Schenkungen?

Überraschung

Dass man ohne regelmäßige Überprüfung seiner Finanzplanung mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert werden kann, musste der Betroffene in einem Fall erfahren, in dem die Gericht in Den Haag im vergangenen Juli entschieden. Der Vater dieses Beteiligten war unverheiratet und hatte in seinem Testament festgelegt, dass sein Vermögen nach seinem Tod an seine Lebensgefährtin fallen sollte, es sei denn, er hätte zum Zeitpunkt seines Todes Nachkommen gehabt.

Dieser Nachkomme war zum Zeitpunkt des Todes noch am Leben. Er war ja der Beteiligte in dem Verfahren. Das Testament war zwar wirksam, führte jedoch dazu, dass der Lebenspartner nicht als Erbe anerkannt wurde. Die Erbfolge erfolgte gemäß dem gesetzlichen Erbrecht zugunsten des Beteiligten. Für die Erbschaftssteuer bedeutete dies, dass der hohe Freibetrag für Lebenspartner nicht angewendet werden konnte.

Maßanfertigung

Eine Finanzplanung ist natürlich Maßarbeit. Es muss keineswegs immer ein umfangreiches Werk sein, das nur mit vielen Erläuterungen verständlich ist. Oft reicht es aus, eine Bestandsaufnahme einiger Kerndaten vorzunehmen, die zum Großteil aus der Einkommensteuererklärung stammen und durch einige feste Angaben ergänzt werden.

Selbstverständlich stehen Ihnen die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von VWG gerne bei der Erstellung und Pflege Ihrer maßgeschneiderten Finanzplanung zur Seite.

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