190 € Energieausgleich, nicht mehrwertsteuerpflichtig

Die Redaktion des „Forum Fiscaal Dienstverleners“ (der niederländischen Steuerbehörde) teilt mit, dass die Energieausgleichszahlung in Höhe von 190 €, die in den Monaten November und Dezember 2022 über die Energieversorger ausgezahlt wird, nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

Die Energieausgleichszahlung kann als steuerfreier Zuschuss betrachtet werden, sodass keine Mehrwertsteuer anfällt. Die Redaktion fügt hinzu, dass die Ausgleichszahlung keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage für die gelieferte Energie hat.

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