
Die Vorauszahlung von abzugsfähigen (Hypotheken-)Zinsen für Ihre eigene Immobilie kann Ihnen einen steuerlichen Vorteil verschaffen. Ihre Bank muss jedoch nicht unbedingt mitwirken.
Entscheidung des Kifid
Das hat das Kifid in einem kürzlich erschienenen Urteil bestätigt. Das Kifid ist das Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen. Das Kifid legt den Schwerpunkt auf das, was Sie mit Ihrer Bank vereinbart haben. Der Fall betrifft einen Kunden der ING-Bank, der 2017 ein Hypothekendarlehen aufgenommen hat. Der Kunde vereinbarte mit der Bank, dass die Zinsen monatlich nachträglich per Lastschrift gezahlt werden.
Die ING weigert sich – wie übrigens auch die meisten anderen Banken –, einem Antrag auf Vorauszahlung der Zinsen für sechs Monate nachzukommen. Angesichts der getroffenen Vereinbarungen ist dies auch nicht erforderlich. Dabei misst das Kifid der Tatsache, dass die Bank derartigen Anträgen in der Vergangenheit durchaus stattgegeben hat, keine Bedeutung bei. Es ist auch nicht unangemessen oder unbillig, dass die Bank nicht mitwirken will, damit ihr Kunde einen steuerlichen Vorteil erzielt.
Steuervorteil
Vorausgezahlte (Hypotheken-)Zinsen, die als Zinsen für die eigene Wohnung abzugsfähig sind, kannst du von deinem Einkommen aus Arbeit und Wohnung (Box 1) abziehen. Voraussetzung ist, dass sich die vorausgezahlten Zinsen auf einen Zeitraum beziehen, der vor dem 1. Juli des folgenden Jahres endet. Im Jahr 2019 können Sie im Voraus gezahlte Zinsen abziehen, sofern diese sich auf den Zeitraum bis einschließlich 30. Juni 2020 beziehen. ACHTUNG: Wenn Sie die Zinsen für einen längeren Zeitraum im Voraus zahlen, erlischt der Anspruch auf den Abzug im Jahr der Vorauszahlung vollständig.
Der Abzug von im Voraus gezahlten Zinsen bedeutet, dass du deine Steuer früher zurückerhältst. Das verschafft dir einen Zinsvorteil. Größere Vorteile lassen sich erzielen, da Sie die schrittweise Senkung des Abzugssatzes (teilweise) umgehen. Für Zinsen auf Eigenheimkredite ergibt sich 2019 noch ein maximaler Steuervorteil von 49%. In diesem Fall erfolgt der Abzug in der höchsten Steuerklasse. Dies gilt, sofern Ihr Einkommen aus Arbeit und Wohnung – ohne Abzug der Zinsen – mehr als (ungefähr) 68.500 € beträgt. Der Abzugssatz verringert sich schrittweise auf 37,05% im Jahr 2023. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 beträgt der Abzugssatz: 46%, 43% und 40%.
Ein Steuervorteil lässt sich auch dadurch erzielen, dass man durch eine Kombination aus Voraus- und Nachzahlung den sogenannten Hillen-Abzug umgeht. Darüber hinaus kann eine Vorauszahlung im Hinblick auf einen bevorstehenden Todesfall einen steuerlichen Vorteil mit sich bringen. Gleiches gilt, wenn davon auszugehen ist, dass ein Darlehen von Box 1 in Box 3 übergeht.
Entscheidend für den Abzug von im Voraus gezahlten (Hypotheken-)Zinsen ist, dass Sie dies formell mit der Bank vereinbaren. Tun Sie dies nicht, betrachtet das Finanzamt Ihre Vorauszahlung als Einlage. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf einen Abzug. Bei dieser Voraussetzung gibt es, wie aus dem Urteil des Kifid hervorgeht, häufig Probleme. Wenn Sie sich Geld von Ihrer eigenen GmbH oder von einem Familienmitglied leihen, ist dies nicht relevant. Auch in diesem Fall ist es wichtig, die Vorauszahlung ordnungsgemäß zu dokumentieren.
