Aufteilung zwischen steuerlichen Partnern: Lohnt sich das?

In der Einkommensteuererklärung können bestimmte Einkünfte und Abzugsposten nach Belieben auf die steuerlichen Partner aufgeteilt werden. Die günstigste Aufteilung kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Die Berechnung der günstigsten Aufteilung war vorübergehend in der Online-Steuererklärung unter „Mijn Belastingdienst“ verfügbar. Als sich jedoch herausstellte, dass das Tool nicht in allen Situationen einwandfrei funktionierte, wurde es deaktiviert. Inzwischen steht fest, dass das Tool während der laufenden Steuererklärungskampagne nicht wieder eingeführt wird.

Steuerliche Partner

Als steuerliche Partner gelten Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Unverheiratete Lebenspartner gelten als steuerliche Partner, wenn sie unter derselben Wohnadresse gemeldet sind und:

  • einen notariell beglaubigten Lebenspartnerschaftsvertrag geschlossen haben, oder;
  • aus ihrer Beziehung ein Kind hervorgegangen ist oder;
  • das Kind des anderen anerkannt wurde oder;
  • sie für die Zwecke ihrer Altersversorgung als Partner gemeldet sind;
  • ein minderjähriges Kind eines der beiden ist unter dieser Wohnadresse gemeldet.

Einkünfte und Abzüge

Die Einkünfte und Abzugsposten, die die Partner aufteilen dürfen, sind:

  • Restschuld für die eigene Wohnung;
  • Aufwendungen für Unterhaltsverpflichtungen;
  • Ausgaben für bestimmte Gesundheitskosten;
  • Wochenendausgaben für Menschen mit Behinderung;
  • steuerlich absetzbare Spenden;
  • Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung (Box 2);
  • Einkünfte aus Arbeit und Wohnung (Box 3).

Computerprogramm

Die Berechnung der günstigsten Aufteilung ist ziemlich schwierig, da man heutzutage nicht nur die Tarife, sondern auch die einkommensabhängigen Steuerfreibeträge berücksichtigen muss. Die Berechnung wird wesentlich einfacher, wenn sie mit einem Computerprogramm durchgeführt werden kann.

Höchstes Einkommen

In der Vergangenheit war es fast immer am vorteilhaftesten, die Abzugsposten (beispielsweise für die eigene Wohnung) dem Steuerpartner mit dem höchsten Einkommen in Box 1 zuzuweisen. Da der Abzugssatz an den niedrigsten Steuersatz für Box 1 (im Jahr 2023 ist dies umgesetzt; im Jahr 2022 beträgt der Abzug noch 40%), ist dies längst nicht mehr immer der Fall. Das liegt daran, dass die Steuerfreibeträge umso höher sind, je geringer das Einkommen ist. Es bleibt jedoch dabei, dass eine nicht optimale Aufteilung Hunderte von Euro an zusätzlichen Steuern kosten kann. Kommen Sie nicht weiter? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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