Der Lebenslauf – Anonymisierung oder Steuerhinterziehung?

Das Interesse an einer offenen Kommanditgesellschaft (CV) nimmt zu. Für vermögende Privatpersonen besteht die Gefahr, dass ihre Vermögensverhältnisse über das UBO-Register öffentlich werden. Um dies zu verhindern, kann eine Anonymisierungsstruktur unter Nutzung einer CV eingerichtet werden. Die Struktur wird nicht zur Steuerumgehung eingerichtet, sondern zum Schutz vor Kriminellen und Konkurrenten.

UBO

UBO steht für ‘ultimate beneficial owner’ und bedeutet ‘wirtschaftlich Berechtigter’. Mit anderen Worten: Ein UBO ist eine natürliche Person, die der wirtschaftliche Eigentümer einer bestimmten juristischen Person ist oder die tatsächliche Kontrolle über diese ausübt. Jemand gilt als UBO, wenn er mehr als 25 Prozent der Anteile, der Stimmrechte oder der tatsächlichen Kontrolle besitzt. Aller Voraussicht nach wird das UBO-Register im Jahr 2019 eingeführt. Weitere Informationen zum UBO-Register finden Sie in unserem Artikel UBO-Register erst 2019.

Möglichkeiten

Um zu verhindern, dass die Vermögenslage einer Privatperson bekannt wird, kommt zunächst die Möglichkeit in Betracht, das gesamte Vermögen in den privaten Bereich zu verlagern. Privatvermögen ist nämlich im UBO-Register nicht ersichtlich. Steuerlich ist diese Option jedoch weniger attraktiv. Neben der Versteuerung des Vorteils aus einer wesentlichen Beteiligung (Box-2-Besteuerung) wird das möglicherweise rendschwache Vermögen in Box 3 stärker besteuert als in der GmbH.

Zwei weitere Möglichkeiten zur Anonymisierung von Vermögen sind die CV und der offene Fonds auf gemeinschaftlicher Basis (weitere Informationen zum Fonds auf gemeinschaftlicher Basis finden Sie unter: Ist ein Investmentfonds etwas für Sie?). Ob dies tatsächlich gelingen wird, hängt von der endgültigen Ausgestaltung des UBO-Registers ab.

Mit einem CV könnte zudem ein Steuervorteil erzielt werden. Wenn die Struktur nicht auf die Anonymisierung von Vermögen ausgerichtet ist, sondern Möglichkeiten zur Steuerumgehung bietet, können Steuerbescheide erlassen werden.

Die Anonymisierung anhand eines Lebenslaufs

Die Anonymisierung mittels einer Kommanditgesellschaft (CV) erfolgt wie folgt: Der Geschäftsführer und Großaktionär (DGA) tauscht die Anteile seiner persönlichen Holding gegen Anteile an einer offenen Kommanditgesellschaft (CV) ein. Dies kann steuerlich reibungslos im Rahmen einer Anteilsfusion erfolgen. Eine Kommanditgesellschaft (CV) hat mindestens einen geschäftsführenden Gesellschafter und einen Kommanditisten (stillen Gesellschafter). Der geschäftsführende Gesellschafter ist eine Stiftung, deren Vorstandsvorsitzender der DGA ist. Der Kommanditist ist der DGA persönlich. Die CV muss die Namen ihrer stillen Gesellschafter nicht im Handelsregister veröffentlichen. Auf diese Weise wird die Privatsphäre des DGA gewahrt.

Keine Steuerumgehung

Der Staatssekretär für Finanzen hat der Zweiten Kammer in einem Schreiben Am 20. November 2018 wurden Fragen zur Anonymisierung von Vermögen über eine Kommanditgesellschaft beantwortet. Dabei weist er darauf hin, dass er nicht ausschließen kann, dass die offene Kommanditgesellschaft nach wie vor im Zusammenhang mit Anonymisierungsstrukturen genutzt wird. Die Steuerbehörde erlässt nämlich auf Antrag Bescheide für eine steuerlich uninsidische Aktienfusion, da sie hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Es finden jedoch keine Vorabgespräche mehr über Kommanditgesellschaftsstrukturen zur Anonymisierung von Vermögen im Zusammenhang mit der Geldwäscherichtlinie statt. Nach Ansicht des Staatssekretärs kann die CV nicht zur Anonymisierung gegenüber der Steuerbehörde genutzt werden, da die Vorschriften vorsehen, dass die Verwaltungs- und Eigentumsstruktur der CV sowie der Umfang des Vermögens der Steuerbehörde offengelegt werden müssen.

CAHR

Das CAHR (zentrales Aktionärsregister) scheint näher denn je zu sein. Derzeit liegt dazu ein Gesetzesentwurf aus eigener Initiative bei der Zweiten Kammer. Das CAHR sammelt Informationen über Aktien, Aktionäre, Nießbraucher und Pfandgläubiger von BVs und nicht börsennotierten NVs. Die Steuerbehörde und andere benannte öffentliche Stellen erhalten Einsicht in das CAHR.

Das CAHR gilt als Instrument, das zur Prävention und Bekämpfung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität beitragen kann. Das CAHR bietet einen umfassenderen Überblick als das UBO-Register und ist daher für die Verbrechensbekämpfung von Bedeutung. Derzeit wird ein Gesellschafter nur dann bei der Handelskammer registriert, wenn er alleiniger Gesellschafter ist. Das CAHR erfasst alle Gesellschafter von BVs und (nicht börsennotierten) NVs, während das UBO-Register auch Stiftungen, Vereine und Personengesellschaften umfasst.

Erfolg?

Ob durch die Anonymisierung des Vermögens mittels einer Kommanditgesellschaft (CV) das gewünschte Ergebnis erzielt wird, ist noch fraglich. Auch wenn dies noch nicht klar ist, scheint es, als müsse die CV nicht im Handelsregister eingetragen werden. Die CV wird jedoch unter das UBO-Register fallen. Für den Fonds auf gemeinsame Rechnung ist dies noch nicht klar.

Vorteile einer CV gegenüber dem Fonds auf gemeinschaftlicher Rechnung sind: Es sind nicht zwei Gesellschafter mit einer Beteiligung von mindestens 10% erforderlich, das Finanzamt wird keine Schwierigkeiten machen, was die Funktion als aktive Holding betrifft, und der Geschäftsführer kann in Gütergemeinschaft verheiratet sein. Ein Nachteil der CV ist, dass es derzeit noch keine Regelung gibt, um das Vermögen in der CV steuerfrei zurückzuerhalten. Bislang scheint es so, als würde der Fonds für gemeinsame Rechnung im Hinblick auf die Anonymisierung den Vorzug erhalten.

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