Die Regierung hat in einem Schreiben angekündigt, zu erwägen, die Bewertung von vermieteten Wohnungen in Box 3, die sogenannte Leerstandsquote, doch nicht abzuschaffen.
Leerstandsquote
Die Absicht, den Leerstandswert-Koeffizienten abzuschaffen, ist Teil des Koalitionsvertrags. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bewertung von vermieteten Wohnimmobilien in Box 3 besser an den tatsächlichen Marktwert anzupassen.
Ausgangspunkt für die Bewertung von Wohnimmobilien ist der WOZ-Wert. Vermietete Wohnimmobilien, die unter den gesetzlichen Mieterschutz fallen, werden jedoch niedriger bewertet, um das zu versteuernde Einkommen in ein angemessenes Verhältnis zur tatsächlich erzielten Rendite zu bringen. Wie viel niedriger, hängt vom Verhältnis zwischen der tatsächlichen (unmöblierten) Jahresmiete (Stand: 1. Januar) und dem WOZ-Wert ab. Die Bewertungstabelle für die Einkommensteuer findest du unter Artikel 17a Durchführungsverordnung zur Einkommensteuer 2001 sowie für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Artikel 10a Durchführungsbeschluss zum Erbschaftssteuergesetz von 1956.
Neue Tabelle
Staatssekretär Van Rij schlägt nun vor, die Leerstandsquote zwar beizubehalten, die Bewertungstabelle jedoch anzupassen. Die Bewertung vermieteter Wohnungen zum WOZ-Wert würde bedeuten, dass diese Wohnungen auf derselben Grundlage bewertet werden wie nicht vermietete Wohnungen. Dies stünde im Widerspruch zum europäischen Recht. Die Regierung schlägt die folgende aktualisierte Tabelle vor (künftig wird diese Tabelle dann regelmäßig, beispielsweise alle fünf Jahre, aktualisiert):
| Verhältnis zwischen Mietpreis und WOZ-Wert mehr als | Verhältnis zwischen Mietpreis und WOZ-Wert weniger als | Leerstandsquote |
| 0% | 1% | 73% |
| 1% | 2% | 79% |
| 2% | 3% | 84% |
| 3% | 4% | 90% |
| 4% | 5% | 95% |
| 5% | 6% | 100% |
| 6% | 7% | 100% |
| 7% | - | 100% |
Wenn die Jahresmiete einer vermieteten Wohnung mit einem WOZ-Wert von 300.000 € 13.500 € beträgt, entspricht dies 4,5% des WOZ-Werts. Die Leerstandsquote beträgt dann auf der Grundlage der aktuellen Tabelle: 67% * 300.000 € = 201.000 €. Auf der Grundlage der neuen Tabelle ergibt sich für die Leerstandswertquote: 95% * 300.00 = 285.000 €.
Sonstige Änderungen
Neben der Aktualisierung der Tabelle wird die Leerstandsquote zudem in folgenden Punkten angepasst:
- Befristete Verträge werden bei der Berechnung der Leerstandsquote nicht berücksichtigt;
- Bei der Vermietung an verbundene Parteien wird der höchste Prozentsatz der Tabelle zugrunde gelegt (in der vorgeschlagenen neuen Tabelle ist dies 100%).
