Gemäß dem Gesetz über die Finanzierung der Sozialversicherungen (Wfsv) ist ein Arbeitgeber von Rechts wegen dem Sektor zugeordnet, zu dem seine Tätigkeiten gehören. Die Wfsv-Verordnung enthält einen Anhang, in dem für jeden Sektor die dazugehörigen Wirtschaftszweige aufgeführt sind. Ist eine Tätigkeit dort nicht aufgeführt, wird sie dem Sektor zugeordnet, in dem Tätigkeiten ausgeübt werden, die ihrer Art nach am ehesten entsprechen. Dies wird als Assimilation bezeichnet. Maßgeblich ist nicht der Name des Unternehmens oder der Tarifvertrag, sondern die tatsächlichen Tätigkeiten.
Rohbau oder Ausbau?
Ein Arbeitgeber, der Spanndecken verlegt, fällt unter den Tarifvertrag für den Innenausbau. Die Steuerbehörde ordnet ihn jedoch dem Sektor 17 zu: Einzelhandel und Handwerk. Der Arbeitgeber legt Widerspruch ein. Er ist der Ansicht, dass er zum Sektor 3 gehört: Bauunternehmen. Das Gericht analysiert die Unternehmen in Sektor 3. Diese haben gemeinsam, dass sie sich auf den Rohbau, also den baulichen Teil eines Bauwerks, konzentrieren. Dazu gehören beispielsweise der Wohnungs- und Gewerbebau, der Straßenbau, Rammunternehmen und Dachdecker. Unternehmen, die sich auf den Innenausbau konzentrieren, sind hingegen anderen Sektoren zugeordnet. Das Polsterer- und Tapezierunternehmen fällt unter Sektor 17, das Malerbetrieb unter Sektor 56 und das Stuckateurunternehmen unter Sektor 57. Diese Unterscheidung zwischen Rohbau und Innenausbau erweist sich als wichtiges Kriterium.
Polsterung von Decken
Der Arbeitgeber bringt Spanndecken an: Decken aus gespanntem Kunststoffgewebe unter bestehenden Decken. Das ist kein Rohbau. Das Gericht sieht vielmehr eine Übereinstimmung mit dem Tätigkeitsbereich eines Innenausbauers. Der Arbeitgeber verkleidet nämlich Räume, insbesondere Decken, mit einem Material, in diesem Fall Kunststoff. Die Einordnung in Sektor 17 ist daher zutreffend.
Tarifvertrag nicht relevant
Der Arbeitgeber macht geltend, dass er unter den Tarifvertrag für den Abbau-Sektor falle. Das Berufungsgericht weist dieses Argument zurück. Bei der Einstufung in einen Sektor spielt es keine Rolle, welchem Tarifvertrag der Arbeitgeber unterliegt. Es kommt ausschließlich auf die Art der Tätigkeiten an. Dies ist ein wichtiger Punkt für Arbeitgeber, die glauben, dass ihre Einstufung nach Tarifvertrag automatisch auch ihre Einstufung in einen Sektor bestimmt. Das ist nicht der Fall.
Und was ist mit Systemdecken?
Der Arbeitgeber beruft sich zudem auf den Gleichheitsgrundsatz. Die Steuerbehörde wendet eine Richtlinie an, nach der Systemdecken sehr wohl dem Baugewerbe zugeordnet werden. Warum dann nicht auch Spanndecken? Das Gericht urteilt, dass Spanndecken und Systemdecken unterschiedliche Systeme mit unterschiedlichen Tätigkeiten sind. Von gleichartigen Fällen kann keine Rede sein. Ein Rückgriff auf Richtlinien für vergleichbare Unternehmen ist nur dann erfolgreich, wenn die Tätigkeiten auch tatsächlich vergleichbar sind.
