Open CV wird transparent

Die offene Kommanditgesellschaft (offene KG) unterliegt derzeit in den Niederlanden der Körperschaftsteuer. Es ist vorgesehen, dass sich dies zum 1. Januar 2022 ändert. Die offene KG wird dann steuerlich transparent.

Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Gesellschaftsform, an der mindestens ein Kommanditist und ein Komplementär beteiligt sind. Die Kommanditisten sind in der Regel die Kapitalgeber. Sie werden auch als stille Gesellschafter bezeichnet. Der Kommanditist (auch als Kommanditgenoss bezeichnet) haftet für die Verbindlichkeiten der CV höchstens bis zur Höhe des von ihm eingebrachten Kapitals.

Der Kommanditist darf sich nicht in die Rechtsgeschäfte der Kommanditgesellschaft einmischen. Dies obliegt dem geschäftsführenden Gesellschafter. Der geschäftsführende Gesellschafter haftet gesamtschuldnerisch für die Schulden der Kommanditgesellschaft.

Öffnen

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann offen oder geschlossen sein. Eine offene Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegt vor, wenn jeder beitreten kann, ohne dass hierfür die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist. Dies wird auch als Zustimmungserfordernis bezeichnet.

Die offene Kommanditgesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass die Kommanditgesellschaft auf ihren Gewinn Steuern zahlt.
Eine der Situationen, in denen die offene Kommanditgesellschaft zum Einsatz kommt, ist die Übertragung von Sparguthaben aus der (steuerlich ungünstigen) Box 3 in den (steuerlich weitaus attraktiveren) Bereich der Körperschaftsteuer. Die offene Kommanditgesellschaft ist in diesem Fall die Alternative zur Spar-BV.
Eine weitere häufige Verwendung der offenen CV betrifft Strukturen, deren Zweck die Anonymisierung des darin untergebrachten Vermögens ist.

Die geschlossene Kommanditgesellschaft ist steuerlich transparent. Das bedeutet, dass nicht die Kommanditgesellschaft Steuern auf ihren Gewinn zahlt, sondern dass dieser Gewinn für Steuerzwecke den Gesellschaftern zugerechnet wird.

Ausland

Sehr oft stimmt die steuerrechtliche Einstufung der offenen Kommanditgesellschaft in den Niederlanden nicht mit der Einstufung in anderen Ländern überein. Dieses sogenannte hybride Mismatch ist unerwünscht. Dies wird dadurch gelöst, dass die offene Kommanditgesellschaft in den Niederlanden nicht mehr der Körperschaftsteuer unterliegt.

Dies hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die niederländische Steuer, die die Gesellschafter zu entrichten haben. Unmittelbar vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften gelten die Vermögensbestandteile der Kommanditgesellschaft als auf die Gesellschafter übertragen. Dadurch muss eine steuerliche Abrechnung erfolgen. Die Übergangsregelung bietet vier Möglichkeiten, diese Abrechnung zu vermeiden.

Konsultation

Übrigens ist noch nicht sicher, ob die Änderung umgesetzt wird. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Internetkonsultation. Du findest ihn unter dem vielleicht etwas irreführenden Namen Steuerrechtliche Einstufung von Rechtsformen. Das geplante Inkrafttreten ist der 1. Januar 2022.

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