Der Lieferwagen eines Straßenbauers ist nicht schmutzig genug

Auch für den Firmen-Lieferwagen muss ein Zuschlag zum Gewinn oder zum Gehalt hinzugerechnet werden. Es sei denn, es wird hinreichend glaubhaft gemacht, dass mit dem Lieferwagen jährlich nicht mehr als 500 Kilometer für private Zwecke zurückgelegt werden.

Letzter Strohhalm

Oder das Fahrzeug muss (nahezu) ausschließlich für den Gütertransport geeignet sein. An diese Regel klammern sich Unternehmer und Arbeitnehmer manchmal noch als letzten Strohhalm.

Das Fahrzeug muss dann aufgrund seiner Beschaffenheit und Ausstattung (nahezu) ausschließlich für den Gütertransport geeignet sein.

Ein Lieferwagen ist aufgrund seiner Ausstattung ausschließlich für den Transport von Gütern geeignet, wenn das Fahrzeug nur über einen Sitzplatz (den des Fahrers) verfügt. Die meisten Lieferwagen verfügen jedoch über einen Beifahrersitz, der für die Ausübung der Tätigkeit nicht (ausreichend) erforderlich ist.

Ein Lieferwagen ist naturgemäß ausschließlich für den Transport von Gütern geeignet, unter anderem dann, wenn das Fahrzeug so verschmutzt ist, dass darin vernünftigerweise keine Fahrgäste befördert werden können. Einem Stuckateur gelingt es, das Berufungsgericht Arnheim davon hier im Jahr 2011 zu überzeugen.

Nicht (ganz) so eklig

Bezirksgericht Zeeland-West Brabant hat kürzlich entschieden, dass das Fahrzeug eines Straßenbauers nicht schmutzig genug ist. Das Gericht stellt zunächst fest, dass der Lieferwagen über Beifahrersitze verfügt. Die Art der Tätigkeiten des Straßenbauers macht es nicht erforderlich, dass im Fahrzeug Platz für einen Beifahrer vorhanden ist.

Anschließend stellt das Gericht fest, dass aus den vorgelegten Fotos und den dazugehörigen Erläuterungen nicht hervorgeht, dass das Fahrzeug so stark verschmutzt ist, dass es nicht mehr für die Beförderung von Personen geeignet ist.

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