Der kommerzielle Sport unterliegt weiterhin der Mehrwertsteuer

In unserem Artikel Bridge ist kein Sport Wir haben die bevorstehende Ausweitung der Sportsteuerbefreiung angesprochen. Diese Ausweitung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Ausweitung der Befreiung

Der Begriff „Lockerung“ hat im Allgemeinen eine positive Konnotation. Deshalb ist nicht jedem bewusst, dass die Folgen der Lockerung für einen Großteil des Sports negativ sind. Wenn man von der Steuer befreit ist, muss man keine Mehrwertsteuer abführen. Man darf aber auch keine Mehrwertsteuer abziehen.

Gerade durch den Vorsteuerabzug ergibt sich beim Betrieb vieler Sportanlagen ein erheblicher Mehrwertsteuervorteil. Die Vergütung für den Betrieb der Sportanlage wird mit der Mehrwertsteuer zum ermäßigten Satz von 6% (Bereitstellung von Möglichkeiten zur Ausübung von Sport) besteuert. Zudem ist diese Vergütung im Verhältnis zu den mit der Anlage verbundenen Kosten gering. Die Sportvereine können nämlich keine höheren Vergütungen zahlen.

Dieser Mehrwertsteuervorteil entfällt, nachdem die Steuerbefreiung für den Sport ausgeweitet wurde. Dass dies nachteilig ist, wurde bereits erkannt. Die Regierung rechnet durch die Ausweitung mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 241 Millionen Euro. Dieser Vorteil wird zurückgeführt. 153 Millionen Euro gehen an die Gemeinden und der Rest (88 Millionen Euro) an andere im Sportbereich tätige Akteure. Unklar ist, wer Anspruch auf welche Ausgleichszahlungen haben wird.

Profisport

Die Ausweitung der Befreiung erstreckt sich nicht auf den kommerziellen Sport. Organisationen, die Möglichkeiten zur Ausübung von Sport bieten und dabei Gewinne erzielen, die anderen zugutekommen sollen, bleiben mehrwertsteuerpflichtig. Dazu zählen beispielsweise kommerziell betriebene Fitnessstudios, Golfanlagen und Ähnliches.

Sportorganisationen, die nicht abwarten wollen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, bleibt nichts anderes übrig, als zu prüfen (oder prüfen zu lassen), ob sie “kommerziell” werden können. Ob dies realistisch möglich ist, hängt natürlich von der konkreten Situation ab. Lassen sich die Geldströme so regeln, dass ein Überschuss entsteht? Und kann dieser Überschuss dann so ausgeschüttet werden, dass nichts von den für den Sport dringend benötigten Finanzmitteln verloren geht?

Sportorganisationen, die ihre Aktivitäten nicht kommerziell gestalten können, tun gut daran, ihr finanzielles Geschäftsmodell zu überprüfen (oder überprüfen zu lassen). Können sie auch ohne den Vorsteuerabzug finanziell über die Runden kommen? In diesem Zusammenhang ist es von großer Bedeutung, dass die Regierung rasch Klarheit über die Ausgestaltung der angekündigten Entschädigung schafft. Wird wirklich jeder entschädigt? Wird der Mehrwertsteuer-Nachteil in jedem Einzelfall vollständig ausgeglichen?

Der Verein „Sport und Gemeinden“ führt auf seiner Website eine Akte zu diesem Thema.

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