Zuvor hatte Staatssekretär Van Rij erklärt, dass die Befreiung von der Schenkungssteuer für die eigene Wohnung erst nach 2024 abgeschafft werde. Wahrscheinlich wird die Befreiung jedoch bereits 2023 deutlich gekürzt.
Jubelton
Es handelt sich um den mittlerweile viel diskutierten „Jubelton“, benannt nach dem Betrag, mit dem die Freistellung begann: 100.000 €. Inzwischen ist der Freibetrag durch Indexierung auf 106.671 € gestiegen. Die Steuerbefreiung kann von Beschenkten im Alter zwischen 18 und 40 Jahren in Anspruch genommen werden, sofern sie den ihnen geschenkten Betrag für ihre steuerlich als Eigenheim geltende Immobilie verwenden.
Da die Politik nun festgestellt hat, dass diese Steuerbefreiung vor allem von Personen in Anspruch genommen wird, die über (mehr als) ausreichendes Vermögen verfügen, um derartige Beträge zu verschenken, muss die Steuerbefreiung wieder abgeschafft werden. Ein weiteres Argument ist, dass die Steuerbefreiung zu den Problemen auf dem Wohnungsmarkt beiträgt.
Technik
Dass die Befreiung nicht bereits zum 1. Januar 2023 abgeschafft werden sollte, lag daran, dass dies in den Computersystemen der Steuerbehörde nicht verarbeitet werden kann. Inzwischen hat das Ministerium herausgefunden, dass diese Systeme zwar eine Senkung der Freistellung zulassen, diese jedoch nicht auf null reduziert werden kann. Daher wird die Freistellung höchstwahrscheinlich auf 27.231 € gesenkt.
Dies entspricht dem Betrag des einmalig erhöhten Freibetrags, den Kinder im Alter zwischen 18 und 40 Jahren von ihren Eltern erhalten dürfen. Die Senkung des Freibetrags hat daher zur Folge, dass Kinder nur noch diesen einmalig erhöhten Freibetrag erhalten können. Andere Begünstigte als Kinder (beispielsweise Empfänger einer Schenkung durch Großeltern oder Onkel/Tante) können den „Jubelton“ im Jahr 2023 weiterhin in Anspruch nehmen. Allerdings nicht mehr für (gut) 100.000 €, sondern nur noch für 27.231 € (nach der Indexierung wird dieser Betrag für 2023 etwas höher ausfallen).
