
In einem Schreiben Die Regierung teilt dem Parlament mit, dass die arbeitsplatzbezogene Investitionsvergünstigung (BIK) rückwirkend aufgehoben wird. Grund dafür ist die Befürchtung, dass die Europäische Kommission die Regelung als unzulässige staatliche Beihilfe einstufen könnte.
Investitionen
Die BIK war für Unternehmer gedacht, die Investitionen tätigen. Sie sollten einen Nachlass auf die abzuführenden Lohnsteuern in Höhe von 3,9% des Investitionsbetrags erhalten (bei Investitionen über 5.000.000 €: 1,8%). Diese Ermäßigung sollte zusätzlich zu den bestehenden Steuervergünstigungen für Investitionen in kleine Unternehmen, Energieinvestitionen und Umweltinvestitionen gelten.
Das Budget für die BIK belief sich auf sage und schreibe 4 Milliarden Euro!
Widerruf
Das klang alles fast zu schön, um wahr zu sein. Und genau das stellt sich nun auch heraus. Die Europäische Kommission ist nicht bereit, zu garantieren, dass die BIK nicht als unzulässige staatliche Beihilfe angesehen wird. Deshalb hebt die Regierung die BIK auf.
Die BIK war Teil der Steuerpläne für 2021. Diese wurden bereits vom Parlament verabschiedet und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Daher muss ein Gesetzentwurf zur Aufhebung der BIK eingebracht werden. Dieser Gesetzentwurf wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 gelten, dem Datum, an dem die BIK in Kraft getreten ist.
Senkung der Beiträge
Die Regierung hat beschlossen, die Mittel für den BIK zur Senkung der Beiträge zu verwenden, die Arbeitgeber an den Allgemeinen Arbeitslosenfonds (den AWf-Beitrag) entrichten müssen. Diese Senkung soll bereits zum 1. August 2021 in Kraft treten. Dies wird in einer ministeriellen Verordnung formell geregelt.
Diese Beiträge sind vollständig von den Arbeitgebern zu tragen. Durch die Beitragssenkung werden die Lohnkosten gesenkt. Mit der dadurch gewonnenen Liquidität und Solvenz erhalten Unternehmer Spielraum für Investitionen. Aber auch Unternehmer, die keine Investitionen tätigen, profitieren nun vom BIK-Budget.
