Der Arbeitgeber war nicht verpflichtet, die Arbeitnehmer über steuerliche Änderungen zu informieren

Appellationsgerichtshof Den Haag beschließt, dass die KLM-Piloten hätten wissen müssen, dass ihr Gehalt irgendwo der Einkommensteuer unterliegt.

Sorgfaltspflicht

Am 23. November 2023 bloggten Es geht um ein Urteil, in dem der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich selbst für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten verantwortlich ist. Unter besonderen Umständen kann der Arbeitgeber jedoch verpflichtet sein, den Arbeitnehmer über relevante Änderungen der Steuergesetzgebung zu informieren (aufgrund der dem Arbeitgeber obliegenden Sorgfaltspflicht). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Informationen auch für den Einbehalt von Lohnsteuern durch den Arbeitgeber von Bedeutung sind.

Neues Steuerabkommen

Der Fall betrifft zwei Schweizer Piloten der KLM, deren Gehalt nach Inkrafttreten des neuen Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und der Schweiz teilweise in den Niederlanden besteuert wird. Die KLM hat die Piloten darüber nicht informiert. Deshalb fordern sie von ihrem Arbeitgeber Schadenersatz.

Aus den vom Piloten dem Gericht vorgelegten Informationen über sein in der Schweiz besteuertes Einkommen geht hervor, dass das gemäß dem Steuerabkommen in den Niederlanden zu besteuernde Einkommen in der Schweiz nicht besteuert wurde. Das Gericht führt weiter aus, dass dies den Piloten bekannt sein müsse. Außerdem sei allgemein bekannt, dass Einkünfte irgendwo (in der Schweiz oder in den Niederlanden) besteuert werden müssten. Daher können sich die Piloten nicht darauf berufen, dass KLM gegen die Grundsätze der guten Arbeitgeberpraxis verstoßen habe, indem sie nicht auf die (Folgen der) Änderung des Steuerabkommens hingewiesen habe. Das Gericht hebt die den Piloten zuvor zugesprochene Entschädigung auf und verurteilt sie zur Erstattung der ihrem Arbeitgeber entstandenen Prozesskosten.

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