Dennoch (Steuer-)Zinsen auf die Rückerstattung aus Box 3

Appellationsgericht Arnheim-Leeuwarden hat entschieden, dass die Steuerbehörde Zinsen auf die Rückerstattung der Steuer aus Box 3 zahlen muss. Es ist noch nicht bekannt, ob gegen dieses Urteil Kassationsbeschwerde eingelegt wird.

Steuerzinsen

Gemäß den niederländischen gesetzlichen Bestimmungen wird kein Steuerzins erstattet, wenn ein Einkommensteuerbescheid aufgrund eines Einspruchs oder einer Beschwerde herabgesetzt wird. Hat die Steuerbehörde im Steuerbescheid Steuerzinsen berechnet, werden diese Zinsen selbstverständlich anteilig reduziert.

EMRK

Der vor dem Gericht anhängige Fall betrifft eine Steuerpflichtige, die gegen ihren Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017 Einspruch eingelegt hat. Auf der Grundlage dieses Einspruchs wurde der Bescheid im Anschluss an das Weihnachtsurteil vom Obersten Gerichtshof auf null herabgesetzt, doch gemäß niederländischem Recht hat die Steuerbehörde keine Zinsen auf die Rückerstattung gezahlt.

Das Gericht stimmt zu, dass das Vorgehen der Steuerbehörde im Einklang mit dem niederländischen Recht steht. Das „Kerst-Urteil“ stützt sich jedoch auf eine Bestimmung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) spricht dem Geschädigten bei Feststellung eines Verstoßes gegen die EMRK eine angemessene Entschädigung zu. Bestandteil dieser angemessenen Entschädigung ist eine Zinsentschädigung, die sich nach dem nationalen Recht richtet.

Das Gericht Arnheim-Leeuwarden entscheidet daher, dass der Steuerpflichtige Anspruch auf eine Zinsentschädigung gemäß den Bestimmungen der niederländischen Steuerzinsregelung hat. Die Zinsen sind für den Zeitraum zu erstatten, der am Tag nach der Zahlung der Steuer beginnt und am Tag vor der Rückerstattung durch die Steuerbehörde endet. Der Steuerpflichtige hatte die Steuer am 8. Juni 2018 gezahlt und erhielt den zu viel gezahlten Betrag (5.176 €) am 22. Juli 2022 zurück. Das Gericht berechnet die Zinsen wie folgt:

  • 9.6.2018 bis 31.12.2018: (201/360) * 4% * 5.176 € = 116 €
  • 1.1.2019 bis 31.12.2019: 4% * 5.176 € = 208 €
  • 1.1.2020 bis 30.6.2020: (180/360) * 4% * 5.176 € = 104 €
  • 1.7.2020 bis 30.9.2020: (90/360) * 4% * 5.176 € = 1 €
  • 1.10.2020 bis 31.12.2020: (90/360) * 4% * 5.176 € = 52 €
  • 1.1.2021 bis 31.12.2021: 4% * 5.176 € = 208 €
  • 1.1.2022 bis 21.7.2022: (201/360) * 4% * 5.176 € = 116 €
  • Gesamt: 805 €
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