
Durch den Gesetzgebungsprozess ist dieser Artikel inzwischen überholt. Siehe unseren Artikel Steuerabzug für Denkmäler und Ausbildung doch nicht abgeschafft.
In unserem Artikel Der Steuerabzug für Ausgaben für denkmalgeschützte Gebäude wird abgeschafft Wir hatten berichtet, dass dieser Steuerabzug ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr möglich ist. Inzwischen wurde in einem Brief der Kammer und in den NnavV skizziert, wie die Ersatzförderregelung aussehen wird. Bei denkmalgeschützten Gebäuden wird in diesen Regelungen nur staatlich geschützte Denkmäler gemeint.
Förderprogramme
Die Förderregelung orientiert sich an der bestehenden Förderprogramm zur Erhaltung von Denkmälern (Sim). Diese Förderregelung ist für die schlichte und zweckmäßige Instandhaltung von Denkmalen bestimmt, die keine Wohngebäude sind (z. B. Kirchen, Mühlen, Wassertürme, Schlösser und Festungsanlagen). Neben dem Sim gewähren auch die Provinzen Restaurierungszuschüsse.
Nach einer Bewertung im Jahr 2018 ist vorgesehen, ab 2019 für alle denkmalgeschützten Gebäude dieselbe Förderregelung anzuwenden.
Zuschuss für Unterhalt
Die Rahmenbedingungen für den Instandhaltungszuschuss für denkmalgeschützte Gebäude, die bewohnt werden (denkmalgeschützte Wohnhäuser), lauten wie folgt:
- Der Förderbetrag beläuft sich auf 25% der Kosten, die gemäß der Leitfaden zu förderfähigen Erhaltungskosten von der Sim;
- maximal förderfähige Kosten pro Jahr: 10.000 €;
- Es wird keine Förderung gewährt, wenn die förderfähigen Kosten in einem Jahr weniger als 2.000 € betragen.
Praktisches
Die geschätzten 6.000 Anträge pro Jahr werden wie folgt bearbeitet:
- nach Ablauf des Kalenderjahres für die im Vorjahr angefallenen Instandhaltungskosten einreichen;
- digitales Antragsformular, belegt durch (gescannte) detaillierte Rechnungen;
- höchstens einmal pro Jahr ein Antrag;
- Bearbeitung in der Reihenfolge des (digitalen) Eingangs des Antragsformulars;
- Nach Einreichung des Antrags wird der Zuschuss sofort bewilligt und ausgezahlt (die Anträge werden nur in groben Zügen geprüft; eine detaillierte Prüfung erfolgt nur im Rahmen einer Stichprobe);
- keine Förderung, wenn der Eigentümer eine andere Förderung oder ein Darlehen aus dem NRF erhalten hat;
- “Heimwerken” wird nicht bezuschusst.
Einfache und zweckmäßige Instandhaltung
In der NnavV erläutert der Gesetzgeber, was unter einer sparsamen und zweckmäßigen Instandhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden zu verstehen ist:
- dass die Malerarbeiten regelmäßig durchgeführt werden;
- dass kaputte Dachziegel ersetzt werden;
- dass undichte Dachrinnen repariert oder Fallrohre ausgetauscht werden.
Es geht darum, dass denkmalgeschützte Gebäude wind- und wasserdicht gehalten werden, damit die Bausubstanz nicht beeinträchtigt wird. Sobald die Dachziegel vom Dach entfernt werden müssen, um die Bausubstanz zu sanieren, handelt es sich nicht mehr um Instandhaltung, sondern um Restaurierung.
Kosten, die nicht unter den Denkmalschutz fallen, werden nicht bezuschusst. Beispiele für solche Kosten sind der Austausch der Küche, die Instandsetzung von Parkettböden oder Elektroinstallationen sowie andere Maßnahmen, die den Wohnkomfort betreffen.
Übergangsregelung
Der Steuerabzug läuft am 1. Januar 2017 ohne Übergangsregelung aus. Für Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, die Verpflichtungen eingegangen sind, die unter anderem auf der Erwartung beruhten, dass der Steuerabzug in den Jahren 2017 und 2018 noch bestehen würde, gilt folgende Übergangsregelung:
- Zuschuss in Höhe von 40% der potenziell steuerlich absetzbaren Unterhaltskosten;
- mit einem digitalen Antragsformular beantragt;
- durchgeführt vom NRF;
- den Antrag zwischen dem 1. Januar und dem 1. März 2017 einreichen;
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass er von einer berechtigten Erwartung hinsichtlich eines Steuerabzugs ausgegangen ist;
- Eine Verpflichtung gegenüber einem Finanzier (Bank) oder einem Bauunternehmer muss vor dem 1. Januar 2017 eingegangen worden sein;
- wenn der Plan bis zum 20. September 2016 bei BBM und ein Mitteilung über potenziell steuerlich absetzbare Kosten ist eingegangen, kommt es für eine Förderung in Betracht;
- andere staatliche Zuschüsse werden verrechnet;
- Nach Abschluss der Arbeiten wird die Förderung endgültig festgesetzt.
