Geschenke für Eltern

In den letzten Tagen wurde viel über die unterschiedliche steuerliche Behandlung gesprochen, wenn Kinder ihren Eltern etwas schenken, im Vergleich zu Eltern, die ihren Kindern etwas schenken.

Unterschiede

Es handelt sich um zwei Unterschiede, die dazu führen, dass bei einem Erwerb durch die Eltern deutlich mehr Schenkungssteuer zu entrichten ist als bei einem Erwerb durch Kinder:

  • die Freistellung für Schenkungen von Eltern an Kinder beträgt (im Jahr 2024) € 6.633, während bei Schenkungen von Kindern an Eltern die Freistellung nur € 2.658 beträgt;
  • das Tarif: Wenn der Wert der Schenkung(en) der Eltern an ihre Kinder den Freibetrag übersteigt, zahlen die Kinder 10% an Schenkungssteuer, während Eltern, die von ihren Kindern mehr erhalten als den Freibetrag 30% Schenkungssteuer zu entrichten ist (diese Sätze gelten bis zu einem Erwerbswert – über dem Freibetrag – von 152.368 €; darüber hinaus betragen die Sätze 20% und 40%).

Wir wagen es nicht, die (politische) Frage zu beantworten, ob hier eine Angleichung vorgenommen werden sollte. Wir stellen jedoch fest, dass eine Angleichung auf zwei Arten gestaltet werden kann. Der erste Gedanke, der einem in den Sinn kommt, ist, dass Eltern an der Freistellung und dem Steuersatz ihrer Kinder beteiligt werden sollten. Wenn jedoch auf die Einkünfte der Kinder die (niedrigere) Freistellung und der (höhere) Steuersatz der Eltern angewendet werden, liegt natürlich ebenfalls eine Gleichbehandlung beider Situationen vor.

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