Sollst du deine Ersparnisse doch lieber in die GmbH einzahlen?

Die Finanzzeitung berichtete kürzlich, dass sich der Sparzins dem Wert von 0% nähert. Anlass war die Ankündigung von ABN Amro, den Zinssatz für ihr sofort verfügbares Sparkonto auf 0,1% zu senken (“Das sind noch zehn Sekunden bis Null.“). Bei den meisten anderen Banken unterscheiden sich die Zinssätze nicht wesentlich von denen bei ABN Amro.

Sparguthaben werden pauschal besteuert

Das Guthaben auf deinem Sparkonto unterliegt der Einkommensteuer. Deine Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) werden pauschal ermittelt. Das bedeutet, dass du keine Steuern auf die Zinsen zahlst, die du tatsächlich erhältst. Das Finanzamt geht davon aus, dass du eine (deutlich) höhere Rendite erzielt hast. Zumindest wenn du die vom Finanzamt berechnete Rendite mit den Zinsen vergleichst, die du auf einem Bankkonto erhältst.

Maßgeblich für den zu versteuernden Ertrag ist der Stand Ihrer Bankkonten am 1. Januar eines jeden Jahres (Stichtag). Änderungen in der Zusammensetzung Ihres Vermögens im Laufe des Jahres haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Besteuerung in Box 3.

Die Grundlage für Ihre Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen bilden übrigens nicht nur Guthaben auf Bankkonten. Auch Ihre Wertpapiere, Ihre Ferienwohnung und andere Immobilien werden in Box 3 besteuert.

Koalitionsverhandlungen

Die Art und Weise, wie Kapitalerträge besteuert werden, ist wahrscheinlich ein Thema der Koalitionsverhandlungen, die derzeit zwischen VVD, CDA, D66 und Christen Unie geführt werden. In jüngsten Urteilen haben Steuerrichter die pauschale Besteuerung in Box 3 bestätigt. Ob künftige Urteile ebenfalls zugunsten der Finanzbehörden ausfallen werden, ist jedoch höchst fraglich. Auch aus diesem Grund liegt es auf der Hand, dass die Steuergesetzgebung langfristig geändert wird. Es liegt auf der Hand, dass dabei stärker an den tatsächlich erzielten Renditen orientiert werden wird.

Sollte man das Ersparte doch lieber in die GmbH einzahlen?

Die Koalitionsverhandlungen kommen nicht so schnell voran, dass davon auszugehen ist, dass eine geänderte Besteuerung noch vor dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Damit stellt sich für Sparer und Anleger erneut die Frage, ob es sinnvoll ist, Sparguthaben (und gegebenenfalls anderes in Box 3 besteuertes Vermögen) in eine GmbH einzubringen.

Es ist übrigens ratsam, die endgültige Entscheidung über die Einbringung Ihrer Ersparnisse in eine GmbH bis Ende 2017 aufzuschieben. Dies müssen Sie natürlich vor dem Stichtag (1. Januar 2018) umgesetzt haben. Die Gründung einer GmbH nimmt jedoch nur wenig Zeit in Anspruch. Bis zum Jahresende wird klar sein, wie die Einkommensteuer für 2018 erhoben wird. Die Steuerpläne für 2018 werden in der ersten Dezemberhälfte 2017 vom Parlament endgültig verabschiedet.

Der umgekehrte Weg ist natürlich auch möglich. Sobald es sinnvoll ist, können die in Ihrer GmbH gehaltenen Ersparnisse wieder in Ihr Privatvermögen übertragen werden.

Stellungnahme

Was ist für Sie vorteilhaft? Eine GmbH oder vielleicht ein (offener) Fonds auf gemeinschaftlicher Basis.
Wenden Sie sich bitte an die Berater von VWGNijhof. Wir sorgen für eine passende Beratung.

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