Deine Einkommensteuererklärung 2017: Wann giltst du als steuerlicher Partner?

Die steuerliche Partnerschaft wirkt sich auf die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer aus. Bei den Zuschüssen für Pflege, Miete und Kinderbetreuung spielt der Begriff Zuschlagspartner. Wer jedoch steuerlich als Partner gilt, ist fast immer auch der Partner für die Beihilfe.

Wann gilt man als steuerlicher Partner?

Die offensichtlichste Form einer steuerlichen Partnerschaft ist die Situation, in der man verheiratet ist. Das Gleiche gilt, wenn man eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist. In diesem Fall hat man keine Wahl und gilt als steuerlicher Partner des anderen.

Lebenspartner gelten als steuerliche Partner, wenn sie unter derselben Adresse in der GBA (kommunale Basisverwaltung für personenbezogene Daten) gemeldet sind und:

  1. im vergangenen Jahr steuerlich als Partner galten und sich diese Situation nicht geändert hat;
  2. einen notariell beglaubigten Lebenspartnerschaftsvertrag haben;
  3. einen Lebenspartnerschaftsvertrag abgeschlossen haben und gemeinsam ein Kind haben (oder das Kind wurde von deinem Partner anerkannt);
  4. gemeinsam eine eigene Eigentumswohnung besitzen;
  5. als Partner bei einer Pensionskasse registriert sind;
  6. älter als 27 Jahre sein und ein minderjähriges Kind unter derselben Anschrift gemeldet sein.

Staatssekretär im Finanzministerium Snel, hat erklärt, dass ein volljähriges Kind steuerlich als Partner seiner Eltern gelten kann. Diese Stellungnahme gab der Staatssekretär im Zusammenhang mit einem Fall ab, in dem ein Vater seiner Tochter (älter als 27) und seinen Enkelkindern nach deren Scheidung Unterkunft gewährt hatte.
Was die Zulagen angeht, wirkt sich dies jedoch nachteilig aus. Auch hier werden die Tochter und ihr Vater als Partner betrachtet.

Darüber hinaus ist es möglich, ein Pflegekind als steuerlichen Partner anzuerkennen. Seit dem 1. Januar 2018 gilt man in dieser Situation nicht mehr automatisch als steuerlicher Partner; hierfür muss man einen Antrag beim Finanzamt stellen.

Die steuerliche Partnerschaft gilt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt ist. Dies gilt nicht rückwirkend zum 1. Januar des betreffenden Jahres.

Wann erlischt die steuerliche Partnerschaft?

In allen Fällen, in denen ihr die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt ihr nicht als steuerliche Partner. Wenn ihr verheiratet wart (oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt habt), aber die Scheidung beantragt wurde UND ihr laut Einwohnermeldeamt nicht mehr unter derselben Adresse wohnt, gilt ihr ebenfalls nicht mehr als steuerliche Partner.

Vorteile

Der Vorteil einer steuerlichen Partnerschaft besteht darin, dass ihr bestimmte Abzugsposten untereinander aufteilen könnt, wie zum Beispiel: Hypothekenzinsen, Gesundheitskosten, Studienkosten und Spenden. Diese können der Person zugerechnet werden, deren Einkommen in den höchsten Steuersatz fällt. Darüber hinaus könnt ihr euch auch Vermögen in Box 3 gegenseitig zuweisen. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn eine Person über viel Vermögen verfügt und die andere über wenig. Auf diese Weise könnt ihr auch das steuerfreie Vermögen beider Partner nutzen.

Möchten Sie mehr über die Aufteilung zwischen steuerlichen Partnern erfahren? Lesen Sie unseren Artikel über die Aufteilung zwischen den steuerlichen Partnern!

Nachteile

Auch bei den Zulagen wirst du als Partner berücksichtigt. Dabei werden eure Einkommen und Vermögen zusammengerechnet. Dadurch hast du möglicherweise Anspruch auf eine geringere Zulage.

Angleichung des Partnerbegriffs in den verschiedenen Gesetzen

Staatssekretär Snel erklärt, dass er nicht die Absicht habe, die Kriterien für eine Lebenspartnerschaft in den verschiedenen Gesetzen anzugleichen. Snel weist darauf hin, dass für alle Steuergesetze der Grundbegriff der Lebenspartnerschaft gilt. Für die Einkommensteuer und die Zulagen wurden jedoch zusätzliche, objektiv überprüfbare Kategorien aufgenommen. Dies hat laut dem Staatssekretär zu klareren Vorschriften und einer Vereinfachung der Umsetzung für die Steuerbehörde geführt.

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