
Im Jahr 2017 gab es in den Niederlanden erneut mehr als 250.000 Studierende. Jedem Studierenden entstehen Kosten für die Teilnahme an einem Studiengang. Wenn du studierst, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hast du Anspruch auf Studienfinanzierung und erhältst diese auch, oder du hast keinen Anspruch auf Studienfinanzierung. In einigen Fällen sind die Kosten für ein Studium oder eine Ausbildung in der Einkommensteuererklärung absetzbar.
ANSPRUCH auf Studienbeihilfe
Ab dem 1. Juli 2015 sind die Kosten für ein Studium nicht mehr absetzbar, wenn du Anspruch auf Studienbeihilfe hast. Dies gilt auch dann, wenn du deine Studienbeihilfe nicht in Anspruch nimmst. Daher ist es bei der Einkommensteuererklärung 2017 nicht möglich, diese Kosten steuerlich geltend zu machen.
Die Studienbeihilfe wird übrigens nicht zu deinem Einkommen gerechnet.
Bleibt das Leistungsstipendium ein Darlehen, weil du innerhalb von 10 Jahren keinen Abschluss erworben hast, oder hast du ein zusätzliches Darlehen erhalten? Dann darfst du die Schulden in Box 3 angeben. Dies ist nur sinnvoll, wenn Ihr Vermögen über dem Freibetrag liegt (im Jahr 2017: 25.000 €). Eine Jahresübersicht über die Höhe der Schulden zum 1. Januar 2017 erhalten Sie bei DUO abrufen.
KEIN Anspruch auf Studienbeihilfe
Wenn Sie keinen Anspruch auf Studienbeihilfe haben, sind bestimmte Ausbildungskosten, die Sie selbst oder Ihr steuerlicher Partner tragen, steuerlich absetzbar. Die Kosten, die für die Teilnahme an einer Ausbildung oder einem Studium anfallen, müssen jedoch auf Ihren (zukünftigen) Beruf ausgerichtet sein.
Studienkosten
Unter abzugsfähigen Studienkosten versteht man:
- Unterrichtsgebühren, Kursgebühren, Studiengebühren sowie Prüfungsgebühren oder Kosten für die Promotion;
- von der Bildungseinrichtung vorgeschriebene Lehrmittel und Schutzausrüstung (empfohlene Literatur fällt laut Appellationsgerichtshof Den Haag, nicht darunter);
- Kosten für EVC-Verfahren;
- Abschreibung von langlebigen Gütern.
Die Abschreibung von langlebigen Gütern ist nur dann abzugsfähig, wenn das Gut für das Studium oder die Ausbildung erworben wurde und ohne die Teilnahme an der Ausbildung oder dem Studium nicht gekauft worden wäre. Höhere Kosten aufgrund persönlicher Vorlieben sind nicht abzugsfähig. Computerausrüstung fällt nicht unter die Ausbildungskosten.
Auch Reisekosten fallen nicht unter die abzugsfähigen Studienkosten. Diese Kosten können möglicherweise über den Reisekostenabzug vom Einkommen abgezogen werden.
Schwellenwert
Für den Abzug von Ausbildungskosten gilt eine Schwelle. Soweit der Gesamtbetrag der abzugsfähigen Ausbildungskosten 250 € übersteigt, kann er in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind außerhalb der regulären Ausbildungsdauer maximal 15.000 € abzugsfähig.
Unternehmer
Für Unternehmer können die Kosten für Fortbildungen und Kurse als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden. Dabei muss es sich jedoch um die Aufrechterhaltung des bestehenden Wissens und der vorhandenen Fähigkeiten handeln. Die Kosten für einen Kurs oder eine Fortbildung, die der Erweiterung des Wissens des Unternehmers und/oder der Geschäftstätigkeit des Unternehmens dienen, sind nicht vom Unternehmensgewinn abzugsfähig. Hierfür müssen Sie den oben beschriebenen Abzug als Fortbildungskosten in Anspruch nehmen.
Bei den Kosten, die zu Lasten des Gewinns gehen, müssen Unternehmer die Schwelle für Fortbildungskosten nicht berücksichtigen. Diese Kosten fallen jedoch unter die begrenzt abzugsfähigen Kosten, wobei davon ausgegangen wird, dass sie für 20% einen privaten Anteil enthalten. Dieser Teil der Kosten ist nicht abzugsfähig.
Arbeitnehmer
Den Arbeitnehmern können die Kosten für Studium und Weiterbildung steuerfrei erstattet werden. Zu diesen steuerfrei erstattungsfähigen Kosten gehören auch die Fahrtkosten, allerdings natürlich mit einer Obergrenze von 0,19 € pro Kilometer.
Sind Sie Geschäftsführer und Großaktionär? Dann gelten Sie steuerlich nicht als Unternehmer, sondern als Arbeitnehmer Ihrer eigenen GmbH.
