Ihre Einkommensteuererklärung 2017: Aufteilung zwischen steuerlichen Partnern

Wenn zwei Personen für die Einkommensteuer als Partner gelten, haben sie die Möglichkeit, bestimmte Bestandteile ihres Einkommens und Vermögens frei aufzuteilen. Durch eine geschickte Aufteilung lassen sich Steuern sparen.

Steuerliche Partnerschaft

Wenn du und dein Partner verheiratet seid (oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt), liegt immer eine steuerliche Partnerschaft vor. Auch wenn ihr nicht zusammenwohnt. Bist du mit jemandem unter derselben Adresse gemeldet und habt ihr beim Notar einen Lebenspartnerschaftsvertrag geschlossen? Auch dann gelten ihr steuerlich als Partner.

Neben diesen gängigen Formen des Zusammenlebens gibt es noch verschiedene andere “Wege”, die zu einer steuerlichen Partnerschaft führen. Diese findest du beispielsweise auf der Website der Finanzamt. Wenn Sie die einzelnen Schritte Ihrer digitalen Steuererklärung durchgehen, werden Sie von selbst feststellen, ob Sie einen Steuerpartner haben. Es ist jedoch besser, dies im Voraus zu berücksichtigen. Denn das kann Ihnen einen erheblichen Vorteil verschaffen.

Einkommens- und Vermögensverteilung

Steuerlich als Partner geltende Personen können bestimmte Teile ihres Einkommens und Vermögens frei aufteilen. Dabei handelt es sich um folgende Bestandteile:

  • steuerpflichtige Einkünfte aus der eigenen Wohnung (der “Hypothekenzinsabzug”);
  • die Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung;
  • der personenbezogene Freibetrag (z. B. deine Studienkosten);
  • die Grundlagen des Sparens und der Geldanlage (zum Beispiel deine Bankkonten).

Stell dir vor: Du hast hohe Studienkosten, aber kein Einkommen, von dem du diese Kosten absetzen kannst. Dann nützt dir dein Steuerfreibetrag in diesem Moment wenig. Wenn dein Partner jedoch über ein Einkommen verfügt, kannst du den Steuerabzug auf deinen Partner übertragen, wodurch sofort eine Steuerrückerstattung erzielt werden kann. Es sind verschiedene Szenarien denkbar, in denen durch die Aufteilung ein Vorteil erzielt werden kann.

Abzugsposten zum höchsten Steuersatz

Am Beispiel der Studienkosten hast du gesehen, dass du auch ohne eigenes Einkommen von einem Steuerabzug profitieren kannst. Aufgrund des progressiven Steuersystems (höheres Einkommen = höherer Steuersatz) ist es in der Regel vorteilhaft, die Hypothekenzinsen und den personenbezogenen Steuerfreibetrag dem Partner mit dem höheren Einkommen zuzuordnen.

Für das Jahr 2017 gelten die folgenden Steuersätze für Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Eigenheim (sofern das AOW-Rentenalter noch nicht erreicht ist):

Scheibe

Steuerpflichtiges Einkommen

Prozentsatz

1

bis einschließlich 19.982 €

36,55%

2

Von 19.983 € bis 33.791 €

40,8%

3

Von 33.792 € bis 67.072 €

40,8%

4

Mehr als 67.072 €

52%

Wird ein Teil deines Einkommens mit 52% besteuert, bringt dir ein Steuerabzug – für diesen Teil – ebenfalls 52% des Steuerabzugs ein. Fällst du mit deinem Einkommen selbst in die 1e Scheibe und dein Partner fällt in die 4e und ihr habt gemeinsam einen Steuerabzug für die Wohnung in Höhe von 10.000 €, dann bringt die vollständige Zuweisung der Hypothekenzinsen an deinen Partner (anstelle einer 50/50-Aufteilung) bringt euch grob geschätzt 775 € zusätzlich ein (Differenz zwischen 52% und 36,55%, multipliziert mit 5.000 €).

Weitere Anwendungsbereiche der Verteilung

Neben der geschickten Zuordnung von Abzugsposten können beispielsweise auch die folgenden Situationen zu einem günstigen Ergebnis hinsichtlich der insgesamt geschuldeten Steuer führen:

  • Nehmen Sie die Aufteilung so vor, dass einer der Partner unter dem Strich (maximal) 45 € Steuern nachzahlen muss. Dies ist die sogenannte Steuergrenze; der Betrag muss dann nicht gezahlt werden;
  • Die Steuer auf Erträge aus Spar- und Anlagevermögen wird (ab 2017) ebenfalls (progressiv) anhand von Steuerklassen berechnet. Mit einer 50/50-Aufteilung der Bemessungsgrundlage stellst du sicher, dass du zweimal von den niedrigen Steuerklassen profitieren kannst;
  • Bestimmte Steuervergünstigungen (beispielsweise die Seniorenvergünstigung) werden bis zu einem bestimmten Einkommen gewährt. Die Zuweisung eines Steuerabzugs dem Partner mit dem niedrigeren Einkommen kann – anders als oben beschrieben – dennoch eine gute Wahl sein, wenn dieser Partner dadurch Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag erhält.

Die Aufteilung in der Praxis

Die Aufteilung nimmst du in einem der letzten Schritte deiner digitalen Steuererklärung vor. Das Finanzamt berechnet zwar immer, wie viel Steuern du und dein Partner gemeinsam schulden, gibt dabei aber keine Empfehlung ab. Sie müssen also selbst (mithilfe der oben genannten Tipps) die günstigste Aufteilung finden. Probieren Sie ruhig verschiedene Varianten aus, es lohnt sich!

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