Möchten Sie Ihr Vermögen erbschaftssteuerfrei an Ihren Partner übertragen?

Häufig vereinbaren Ehepartner in ihrem Ehevertrag, alles zu gleichen Teilen miteinander zu teilen. Es ist jedoch auch möglich, eine andere Aufteilung als 50/50 zu vereinbaren. Zur großen Frustration des Finanzamts beschloss ein niederländisches Ehepaar kurz vor dem Tod des Mannes, in ihrem Ehevertrag eine Aufteilung von 10/90 zu vereinbaren. Der Mann verstarb, und die Frau hatte gemäß dem Ehegüterrecht Anspruch auf 90% des Vermögens. Darauf war keine Erbschaftssteuer zu entrichten.

Die Situation

Mann und Frau führen bereits seit 33 Jahren eine liebevolle Beziehung, als sie zwei Jahre vor dem Tod des Mannes beschließen, den Bund der Ehe zu schließen. Zwei Monate vor dem Tod des Mannes schließen sie einen Ehevertrag ab, in dem festgelegt ist, dass der Mann Anspruch auf 10% des Gesamtvermögens und die Frau auf 90% hat. Zum Zeitpunkt des Todes des Mannes besteht sein Nachlass jedoch nur aus 10% des Gesamtvermögens. Die Frau war die Alleinerbin des Mannes und zahlt daher Erbschaftssteuer auf 10% des Vermögens statt auf 50%.

Das Finanzamt

Die Steuerbehörde war mit den von den Ehegatten angepassten Anteilen nicht einverstanden. Der Steuerprüfer war der Ansicht, dass es sich um eine Schenkung des Mannes an die Frau auf dem Sterbebett handele. Der Richter will davon jedoch nichts wissen. Bereits 1959 und 1971 hat der Oberste Gerichtshof, das höchste Gericht der Niederlande, entschieden, dass der Abschluss einer Gütergemeinschaft keine Schenkung darstellt. Auch nicht, wenn dies auf dem Sterbebett geschieht.

Auch die übrigen Argumente des Steuerprüfers werden vom Gericht zurückgewiesen. Selbst die Berufung auf ‘fraus legis’, also Rechtsmissbrauch, zieht nicht. Es ist zulässig, innerhalb der gesetzlichen Grenzen Steuern zu sparen.

Risiko

Der Richter wäre höchstwahrscheinlich zu einem anderen Ergebnis gekommen, wenn die Aufteilung davon abhängig gewesen wäre, wer zuerst verstirbt. In diesem Fall sind die Ehepartner ein Risiko eingegangen. Auch wenn der Gesundheitszustand des Mannes zum Zeitpunkt der Änderung des Ehevertrags deutlich schlechter war, hätte die Frau dennoch früher sterben können. Der Mann hätte dann 90% des Vermögens seiner Frau geerbt und darauf Erbschaftssteuer zahlen müssen. Das ist die Kehrseite der Medaille.

Die Ehe ist die Möglichkeit, ein großes Vermögen steuerfrei auf eine andere Person zu übertragen. Sollte der Gesetzgeber dies nicht für wünschenswert halten, müssen Maßnahmen ergriffen werden.

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