Ihr Unternehmen in eine GmbH einbringen?

Wenn Ihr Einzelunternehmen, Ihre Personengesellschaft oder Ihre offene Handelsgesellschaft (VOF) gute Gewinne erzielt, kann es steuerlich interessant sein, in eine GmbH umzuwandeln. Darüber hinaus kann bei dieser Entscheidung auch die Beschränkung Ihrer Haftung eine Rolle spielen.

Um beurteilen zu können, ob ein Wechsel zu einer BV steuerlich vorteilhaft ist, muss Ihre persönliche Situation berücksichtigt werden. Die Berater von VWG Wir berechnen das gerne für dich.

Änderung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuersätze ab 2021

In unserem Artikel Am 23. Oktober 2020 haben wir die Tipps zum Jahresende 2020 für Sie zusammengestellt. In den Tipps zum Jahresende 2020 wird unter anderem die Änderung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuersätze mit Wirkung zum 1. Januar 2021 behandelt. Nachstehend sind die Steuersätze aufgeführt.

Die Tarife für die Körperschaftsteuer Beträge ab 2021:

Steuerpflichtiger BetragKörperschaftsteuersatz
Bis zu 245.000 €15%
Ab 245.000 €25%

Die Tarife für die Einkommensteuer Beträge ab 2021 (für Personen, die noch keinen Anspruch auf die AOW haben):

Steuerpflichtiges Einkommen aus Arbeit und Wohnung (Box 1)IB-Tarif
Bis zu einem Einkommen von 68.507 €37,10%
Ab einem Einkommen von 68.507 €49,50%

 

Steuerpflichtiges Einkommen aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 2)IB-Tarif
Steuersatz26,9%

Steuerlicher Vorteil

Der steuerliche Vorteil der BV gegenüber dem Einzelunternehmen, der Personengesellschaft oder der VOF liegt vor allem im Steuersatz (aus Gründen der Übersichtlichkeit berücksichtigen wir in diesem Artikel die Auswirkungen der Steuerfreibeträge nicht). Der Gewinn eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder einer VOF unterliegt der Einkommensteuer. Wie oben erwähnt, zahlen Sie ab 2021 in Box 1 auf Ihr Einkommen über 68.507 € Steuern in Höhe von 49,50%.

Soweit sich Ihr Einkommen aus Gewinnen aus unternehmerischer Tätigkeit zusammensetzt, wird bei der Berechnung des Gewinns der KMU-Gewinnfreibetrag in Höhe von 14% abgezogen. Im Jahr 2021 erfolgt dieser Abzug zu einem Satz von 43%. Wenn Sie dies im Steuersatz berücksichtigen, ergibt sich folgender Steuersatz: 49,50% -/- (14% * 43%) = 43,48% (Dieser Wert fällt noch etwas tiefer aus, wenn man auch den Selbstständigenfreibetrag mit einbezieht).

Der Gewinn einer BV unterliegt der Körperschaftsteuer. Wie oben erwähnt, beträgt der unveränderte Steuersatz 25%, doch auf die ersten 245.000 € zahlt die BV nur 15%. Wenn Sie den Nettogewinn der BV privat verwenden möchten, müssen Sie eine Dividende ausschütten. Auf diese Dividende zahlen Sie Einkommensteuer in Box 2 (Beteiligungsbesteuerung), wo der Steuersatz ab 2021 26,9% beträgt. Die kombinierte Besteuerung des Gewinns in der BV beträgt im Jahr 2021 37,87% (für Gewinne bis zu 245.000 €) und darüber hinaus 45,18%.

Bei einem Gewinn bis zu 245.000 € ist der kombinierte Körperschaftsteuersatz günstiger als der Einkommensteuersatz, ab einem Betrag von 245.000 € ist jedoch der Einkommensteuersatz günstiger.

Wie in unserem Artikel Stand 15. August 2019 hat die Begrenzung des Selbstständigenfreibetrags und der KMU-Gewinnfreistellung auf 43% im Jahr 2021 keinen allzu großen Einfluss auf die Abwägung, ob es sinnvoll ist, sein Unternehmen in eine GmbH einzubringen.

Die Rechnung ist noch etwas komplexer. Ein Unternehmer, der für seine eigene GmbH arbeitet, muss nämlich ein Gehalt von der GmbH beziehen. Dieses Gehalt muss grundsätzlich mindestens 46.000 € betragen. Dieses Gehalt ist bei der Körperschaftsteuer abzugsfähig und wird mit Einkommensteuer besteuert, ohne dass die KMU-Freistellung berücksichtigt wird.

Haftung

Infolge des Ausbruchs des Coronavirus sehen sich viele Unternehmer mit finanziellen Problemen konfrontiert. Eine logische Folge davon ist, dass sie ihre Haftung begrenzen möchten.

Bei einem Einzelunternehmen, einer offenen Handelsgesellschaft (VOF) oder einer Sozietät haften Sie sowohl privat als auch geschäftlich mit Ihrem gesamten Vermögen.

Bei einer GmbH haftet die juristische Person selbst für eingegangene Verbindlichkeiten. Gläubiger können ihre Ansprüche ausschließlich aus dem Vermögen der BV geltend machen. Als Geschäftsführer einer BV haften Sie grundsätzlich nicht mit Ihrem Privatvermögen. Trotz dieses Schutzes kann ein Geschäftsführer bei unsachgemäßer Geschäftsführung jedoch haftbar gemacht werden.

Umwandlung in eine GmbH

Aus steuerlicher Sicht kann die Umwandlung eines Einzelunternehmens, eines Anteils an einer VOF oder eines Gesellschaftsanteils durch eine stille Einbringung erleichtert werden.

Rechtlich ist dies nicht möglich. Alle Vermögensbestandteile, die zum Vermögen des Unternehmens gehören, müssen auf die GmbH übertragen werden. Bei Schulden, die auf die GmbH übertragen werden, muss die Zustimmung des oder der Gläubiger eingeholt werden. Wenn ein Gläubiger oder die Gläubiger damit nicht einverstanden sind, haften Sie hierfür weiterhin privat.

Wann ist eine Einlage in die GmbH sinnvoll und wo liegt der Wendepunkt?

Die Einbringung eines Unternehmens ist in den folgenden Fällen interessant.

  1. Ihr Gewinn aus dem Unternehmen beträgt mehr als etwa 120.000 € (bei einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Personengesellschaft gilt dieser Betrag pro Gesellschafter).
  2. Falls Sie Ihre Haftung beschränken möchten.
  3. Sie möchten eine Partnerschaft eingehen, jemanden in Ihr Unternehmen aufnehmen oder ein Unternehmen übernehmen.
  4. Du möchtest Fremdkapital beschaffen.
  5. In Ihrem Unternehmen sind stille Reserven vorhanden, und Sie möchten Ihr Unternehmen langfristig auflösen.
  6. Ihr Unternehmen ist sehr innovativ, weshalb Sie die „Innovationbox“ in Anspruch nehmen möchten.
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