
Das Ende des Jahres 2014 rückt mit großen Schritten näher. Was sollten Sie noch beachten, bevor Sie den Champagner entkorken, um auf das Jahr 2015 anzustoßen? Nachfolgend finden Sie eine kurze Liste mit einigen möglichen Punkten, die Sie beachten sollten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass einer oder mehrere dieser Punkte auf Sie (oder Ihre GmbH) zutreffen, wenden Sie sich bitte an einen Berater von VWGNijhof. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
* Bereiten Sie sich auf die neuen arbeitsrechtlichen Vorschriften vor.
*Geben Sie für das Jahr 2014 neu abgeschlossene oder geänderte Eigenheimkredite an, die nicht bei einer Bank abgeschlossen wurden.
* Tilgung der eigenen Wohnungsschulden (im Hinblick auf Verzugszinsen).
* Lohnstammrechte können noch mit einem Rabatt von 20% abgekauft werden.
* Lebenslaufguthaben können 2015 wieder mit einem Abschlag von 20% ausgezahlt werden.
* Nutzen Sie den zusätzlich erhöhten Freibetrag bei der Schenkungssteuer von maximal 100.000 €.
* Nutzen Sie die üblichen Freibeträge bei der Schenkungssteuer.
* Nutzen Sie die Tarifstufe (22%) bei der Besteuerung von wesentlichen Beteiligungen.
* Passen Sie Ihre Altersvorsorgeregelungen an die ab dem 1. Januar 2015 geltenden Vorschriften an (VWGNijhof verfügt über ein vom Finanzamt genehmigtes Modell).
* Prüfen Sie, ob im Zusammenhang mit einer Reinvestitionsrücklage (HIR) Maßnahmen erforderlich sind.
* Ist die Verrechnung offener Verluste gefährdet (Ablauf der Verrechnungsfrist, Änderung der Beteiligungsverhältnisse, Verkleinerung des Unternehmens)?
*Nutzen Sie noch im Jahr 2014 die steuerfreien Zulagen und Sachleistungen, die 2015 im Rahmen der Arbeitskostenregelung besteuert werden (zum Beispiel ein Dienstfahrrad).
* Gehen Sie noch im Jahr 2014 eine steuerliche Lebenspartnerschaft ein.
* Tätigen Sie größere Ausgaben noch im Jahr 2014 über Ihr (Sparkonto), um die Bemessungsgrundlage in Box 3 zu senken.
* Beantragen Sie beim Finanzamt für das Jahr 2014 einen vorläufigen Steuerbescheid, der noch im Jahr 2014 zu zahlen ist (Dies muss rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2014 geschehen.).
* Prüfen Sie den (negativen) vorläufigen Bescheid über die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2015 kritisch.
* Prüfen Sie, ob es vorteilhaft ist, Ihre (Spar-)Guthaben in eine GmbH einzubringen (oder Geld von der GmbH zu leihen bzw. der GmbH Geld zu leihen).
* Nutze den verbleibenden freien Platz (für Arbeitgeber, die die Arbeitskostenregelung bereits anwenden).
* Zahlen Sie die Rentenversicherungsbeiträge bzw. Einzahlungen auf ein Rentensparkonto bei einer Bank spätestens bis zum 31. Dezember 2014 ein, um sie im Jahr 2014 im Rahmen des jährlichen und/oder reservierten Freibetrags steuerlich geltend zu machen.
* Prüfen Sie, ob Ihr Gehalt als Geschäftsführer im Zusammenhang mit der geänderten Regelung zum üblichen Gehalt angepasst werden muss.
Behalten Sie diese Website im Auge. Die obenstehende Liste mit Aktionspunkten wird in den kommenden Wochen noch ergänzt.
