Das Steuerabkommen lässt eine progressive Besteuerung in Box 3 zu

Das haben wir bereits in unserem Artikel geschrieben Auch Fortschritte in Box 3. In diesem Verfahren ging es um das Steuerabkommen mit der Schweiz. Landgericht Gelderland hat kürzlich bestätigt, dass dies auch für das Steuerabkommen mit Frankreich gilt.

Weltweites Einkommen

Zunächst gilt die Feststellung, dass jemand, der in den Niederlanden wohnt, für die Einkommensteuer im Inland steuerpflichtig ist. Dann wird das weltweite Einkommen in den Niederlanden besteuert. Das weltweite Einkommen umfasst das gesamte Einkommen, das der im Inland Steuerpflichtige erzielt, unabhängig davon, wo auf der Welt es erzielt wird.

Auch die Einkünfte aus dem (Ferien-)Haus in der Schweiz oder in Frankreich werden daher in den Niederlanden besteuert. Für diese Einkünfte wird der Eigentümer jedoch auch in der Schweiz und in Frankreich besteuert. Ausländische Steuerpflichtige zahlen Einkommensteuer auf Einkünfte, die mit einem Land verbunden sind. Einkünfte aus Immobilien werden von den meisten Ländern als solche angesehen und daher besteuert.

Steuerabkommen

Die Folge ist eine doppelte Einkommensteuerbelastung. Und das ist natürlich nicht wünschenswert. Deshalb sehen die meisten Steuerabkommen vor, dass Einkünfte aus Immobilien in dem Land, in dem sich die Immobilie befindet, mit Einkommensteuer belegt werden. Dies gilt auch für die Steuerabkommen, die die Niederlande mit der Schweiz und Frankreich geschlossen haben.

Dann wären wir fertig, könnte man meinen. Aber das ist nicht der Fall. Denn Sie müssen den Wert des ausländischen (Ferien-)Hauses weiterhin in Ihrer Einkommensteuererklärung unter den Einkünften aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) angeben. Anschließend wird für Ihr Vermögen in Box 3 ein Pauschaleinkommen berechnet. Auf dieses Einkommen wird die Einkommensteuer erhoben. Und schließlich wird der Abzug für die im Ausland besteuerte (Ferien-)Immobilie berechnet.

Anderweitig besteuerte Abzugsbeträge

Bei der Berechnung des Abzugs für anderweitig besteuerte Einkünfte spielt die Progression eine Rolle, die seit 2017 in die Berechnung des Pauschaleinkommens in Box 3 einfließt. In unserem Artikel Im August letzten Jahres findest du ein Rechenbeispiel. Das Endergebnis ist, dass du auf deine ausländische (Ferien-)Immobilie etwas niederländische Einkommensteuer zahlst.

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