Das Girokonto des Geschäftsführers

Das Kontokorrentkonto des Geschäftsführers ist ein Thema, dem die Steuerbehörde besondere Aufmerksamkeit widmet.

Kontokorrentkonto

Was ist ein Girokonto? Die bekannteste Form kennst du sicher: dein Girokonto bei deiner Bank. Auf dieses Konto werden dein Gehalt, deine Sozialleistungen und andere Einkünfte überwiesen. Und du bezahlst deine festen und sonstigen Ausgaben. Die Bank verrechnet deine Ein- und Auszahlungen fortlaufend. Den aktuellen Kontostand kannst du täglich einsehen.

Viele Geschäftsführer und Großaktionäre (DGA) haben eine ähnliche Vereinbarung mit ihrer GmbH. Sie bezahlen Ausgaben für ihre GmbH, und ihre GmbH nimmt Zahlungen für sie entgegen. Diese Einnahmen und Ausgaben werden laufend miteinander verrechnet. Das Kontokorrent mit der GmbH wird in der Buchhaltung der GmbH auf einem separaten Hauptbuchkonto geführt.

Wenn das Kontokorrentkonto aus Sicht des Geschäftsführers und Anteilseigners einen positiven Saldo aufweist, hat der Geschäftsführer und Anteilseigner einen Forderung bei der GmbH. Ist das Kontokorrentkonto negativ, liegt ein Schuld an die GmbH.

Geschäftsbedingungen

Genau wie bei allen anderen Beziehungen des Geschäftsführers und Gesellschafters zur GmbH müssen auch für das Kontokorrentgeschäft geschäftliche Bedingungen gelten. Diese Bedingungen müssen in einer schriftlichen Kontokorrentvereinbarung festgehalten werden.

Wenn die Bedingungen des Kontokorrents nicht (ausreichend) geschäftsmäßig sind, kann das Finanzamt daraus folgende Konsequenzen ziehen:

  • Das Kontokorrentkonto betrifft ein Forderung des Geschäftsführers und Gesellschafters gegenüber der GmbH: In diesem Fall kann der Saldo des Kontokorrents steuerlich (teilweise) als in die GmbH eingezahltes Kapital oder als Forderung mit einem unwirtschaftlichen Ausfallrisiko angesehen werden;
  • Das Kontokorrentkonto betrifft ein Schuld vom Geschäftsführer an die GmbH: In diesem Fall hat das Finanzamt zwei Möglichkeiten. Meistens wird der Saldo des Kontokorrents (teilweise) als Gewinnausschüttung der GmbH an den Geschäftsführer angesehen (zu versteuern mit 25% als „Beteiligungssteuer“). Manchmal macht die Steuerbehörde geltend, dass Sie als DGA ein zu geringes Gehalt von der BV bezogen haben, das mit Lohnsteuern zu belasten ist (aufgrund der Regelung zum üblichen Gehalt).

Welche Bedingungen als geschäftlich gelten, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Dabei sind unter anderem folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • ein geschäftlicher Zinssatz;
  • Sicherheiten;
  • Vereinbarungen über den Höchstsaldo des Kontokorrents.

Natürlich musst du die getroffenen geschäftlichen Vereinbarungen auch tatsächlich einhalten.

Ansteigendes Kontokorrentguthaben

In der Praxis ist das Kontokorrentkonto nicht selten ein Einbahnstraßenverkehr. Meistens werden dann (fast) ausschließlich Kosten verbucht, die für den Geschäftsführer angefallen sind. Die Verbindlichkeiten des Geschäftsführers gegenüber der GmbH steigen dann im Laufe der Zeit an. Damit wächst auch die Gefahr, dass das Finanzamt erfolgreich eine Gewinnausschüttung feststellt.

Eine sich erhöhende Verbindlichkeit des Geschäftsführers gegenüber der GmbH in Form eines Kontokorrents kann durch folgende Maßnahmen beglichen werden:

  • aus dem Privatvermögen zu tilgen;
  • durch eine (freiwillige) Dividendenausschüttung zu tilgen (auf die Dividendenausschüttung ist eine Beteiligungssteuer in Höhe von 25% zu entrichten);
  • ganz oder teilweise in ein Darlehen umzuwandeln.

Finanzplanung

Aber auch hier gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Durch eine gute Gestaltung der finanziellen Verhältnisse lässt sich ein steigender Kontokorrent-Saldo vermeiden. Dabei geht es natürlich ganz einfach darum, private Ausgaben aus privaten Mitteln zu bezahlen – nicht über die GmbH. Sollten die privaten Mittel nicht ausreichen, müssen sie aufgestockt werden. Dies kann beispielsweise durch eine Erhöhung des Gehalts des Geschäftsführers oder durch die Ausschüttung einer Dividende erfolgen.

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