
Es handelt sich gewissermaßen um einen Rückzugsgefecht, da seit dem 1. Januar 2015 im Rahmen der Arbeitskostenregelung (WKR) ein iPad steuerfrei an Arbeitnehmer ausgehändigt werden kann unter der Notwendigkeitskriterium. Der Arbeitgeber muss natürlich die Notwendigkeit eines iPads im Rahmen des Arbeitsverhältnisses hinreichend glaubhaft machen können.
Nach den vor dem 1. Januar 2015 geltenden Rechtsvorschriften konnte ein Kommunikationsmittel bereits steuerfrei zur Verfügung gestellt werden, wenn glaubhaft war, dass es für 10% oder eher geschäftlich genutzt wurde. Die steuerfreie Bereitstellung eines Computers war nur zulässig bei 90% oder eher geschäftliche Nutzung.
Das Berufungsgericht Amsterdam entschied im September 2014, dass ein iPad mehr Merkmale eines Kommunikationsmittels als eines Computers aufweise. Selbstverständlich hat die Steuerbehörde gegen dieses für sie ungünstige Urteil Kassationsbeschwerde eingelegt. In diesem Kassationsverfahren hat Generalanwalt Niessen am 31. März 2015 (veröffentlicht am 17. April 2015) entschieden, dass ein iPad doch eher ein Computer sei. Selbstverständlich hat der Oberste Gerichtshof das letzte Wort. Wir sind gespannt!
