
Wenn das Finanzamt Ihre Steuererklärung für Sie ausfüllt, ist es nicht abwegig anzunehmen: “Sie wissen alles über mich, soweit es für meine Steuererklärung relevant ist”. Dennoch wird im Zusammenhang mit der vorausgefüllten Steuererklärung (auch VIA genannt) mehrfach darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Einreichung einer korrekten und vollständigen Einkommensteuererklärung bzw. Sozialversicherungserklärung zu 100% vollständig beim Steuerpflichtigen liegt. Es ist daher wichtig, dass Sie die vom Finanzamt ausgefüllten Angaben sorgfältig prüfen und kontrollieren, ob diese Angaben vollständig sind.
Dies wurde kürzlich vom Gericht in Den Haag eindeutig bestätigt. Dort machte ein Steuerpflichtiger geltend, er habe darauf vertrauen dürfen, dass die VIA vollständig sei. Er war daher der Ansicht, dass die Steuerbehörde seine Steuererklärung nicht um diese Leistung berichtigen dürfe. Das Gericht entschied jedoch – unserer Meinung nach zu Recht –, dass die Steuerpflicht für die Leistung sich aus dem Gesetz ergibt und dass die Tatsache, dass die Leistung nicht in der VIA aufgeführt war, kein Grund dafür ist, die Steuererklärung nicht zu berichtigen.
