Das Finanzamt fordert die Vorstände von Stiftungen und Vereinen zum Handeln auf

Vor nicht allzu langer Zeit berichteten wir in einem Artikel dass die Steuerbehörde Stiftungen und Vereine besonders ins Visier nehmen wird. Dafür wurde sogar ein neuer Name bzw. eine neue Abkürzung geprägt: Die Aktion richtet sich an „Stivers“.

Formular

Die Aktion richtet sich 2019 zunächst an Wohnungseigentümergemeinschaften (VvE) und an den Sportbereich. Im Mittelpunkt steht die Intensivierung der Aufklärung der Vorstände der Sportvereine. Darüber hinaus erhalten die Sportvereine ein Formular zur Neubewertung ihrer Steuerpflicht.

Solche Formulare wurden inzwischen versandt. Es handelt sich jedoch nicht um ein echtes Formular, sondern um ein Schreiben, in dem die Steuerbehörde (Dienststelle Maastricht) dem Vorstand offenbar die Verpflichtung auferlegt, über das Internet ein Schritt-für-Schritt-Anleitung durchlaufen.

Das Endergebnis dieser Überprüfung muss dem Finanzamt gemeldet werden. Das Schreiben enthält hierfür einen Meldecode. Die Stiftung oder der Verein hat hierfür eine Frist von 4 Wochen. Diese Frist kann auf telefonische Anfrage verlängert werden.

Ergebnisse

In dem Schreiben heißt es, dass der Aktionsplan drei mögliche Ergebnisse vorsieht:

  1. Die Stiftung oder der Verein geht davon aus, steuerpflichtig zu sein, und bittet die Steuerbehörde um eine Beurteilung;
  2. Man kommt nicht weiter und bittet das Finanzamt um Hilfe bei der Beurteilung;
  3. Es wird davon ausgegangen, dass keine Steuerpflicht besteht.

Bei den ersten beiden Ergebnissen erhält die Stiftung oder der Verein innerhalb einer Woche einen Fragebogen. Anhand der Antworten auf diesen Fragebogen beurteilt das Finanzamt anschließend die Steuerpflicht sowie die Frage, ob Steuerbefreiungen gelten. Dies sollte innerhalb von vier Wochen geschehen.

Im Fall von Ergebnis 3 bestätigt die Steuerbehörde innerhalb einer Woche den Eingang der Meldung.

Obligatorisch?

Sind die Vorstände von Stiftungen und Vereinen verpflichtet, der Aufforderung der Steuerbehörde nachzukommen und über das Ergebnis der Umsetzung des Stufenplans Bericht zu erstatten? An sich scheint es dafür keine gesetzliche Grundlage zu geben.

Allerdings sind Stiftungen und Vereine natürlich gesetzlich verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden, wenn sie steuerpflichtig sind.

In dem Schreiben wird nicht erwähnt, welche Folgen es hat, wenn die Meldung nicht (oder nicht innerhalb von vier Wochen) erfolgt. Wahrscheinlich folgt dann eine Erinnerung oder eine Mahnung. Und wenn sich die Stiftung oder der Verein auch danach nicht meldet, ist es naheliegend, dass das Finanzamt ein Informationsformular versendet. Das Gesetz verpflichtet (potenzielle) Steuerpflichtige nämlich dazu, die Informationen bereitzustellen, die für die Besteuerung von Bedeutung sein können.

Es stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, mitzuteilen, dass die Schlussfolgerung lautet, dass keine Steuerpflicht vorliegt. Sollte sich nämlich im Nachhinein herausstellen, dass diese Einschätzung nicht zutreffend ist, könnte dem Vorstand möglicherweise vorgeworfen werden, sich vorsätzlich der Steuerpflicht entzogen zu haben. Es ist klar, dass die Steuerbehörde bei Ergebnis 3 keinerlei Prüfung durchführt.

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