Ab 2027 erhalten Arbeitgeber keine Rückerstattung mehr vom Staat für die Übergangsentschädigung, die sie bei einer Kündigung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zahlen. Dies gilt auch für die Ausgleichsregelung bei Betriebsaufgabe aufgrund von Ruhestand oder Tod des Arbeitgebers. Ursprünglich war vorgeschlagen worden, die Regelung auf kleine Arbeitgeber zu beschränken. Die Regierung hat sich nun für eine vollständige Abschaffung entschieden.
Quelle: Ministerium für Soziales und Arbeit | Gesetzesänderung | 2026Z11419 | 28.05.2026
