Zusätzlicher Geburtsurlaub und bezahlter Elternurlaub für DGAs: Wie funktioniert das genau?
Wenn Sie Hauptgesellschafter werden, möchten Sie natürlich eine Auszeit für Ihre Familie nehmen. Aber wie sieht es mit zusätzlichem Geburtsurlaub, bezahltem Elternurlaub und üblicher Bezahlung aus? Und was gilt für weibliche DGAs, die selbst ein Kind bekommen? In diesem Artikel haben wir alles übersichtlich aufgelistet.
Zusätzlicher Geburtsurlaub für DMS
Als Partnerin oder Partner der Gebärenden haben Sie Anspruch auf bis zu 5 Wochen bezahlten zusätzlichen Geburtsurlaub:
- der Urlaub muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt genommen werden;
- Sind Sie als DMS nicht in der Arbeitnehmerversicherung versichert? Dann müssen Sie die Leistung selbst beantragen über Mein UWV. Also nicht durch die BV.
- die Leistung beträgt 70% des (maximalen) Tageslohns. Diese kann also niedriger sein als 70% Ihres üblichen Lohns.
Weitere Informationen und Anfrage: (UWV - Zusätzlicher Geburtsurlaub für DGAs und Alphatiere)
Bezahlter Elternurlaub
Wenn Sie nach dem Mutterschaftsurlaub noch etwas Zeit mit Ihrem Kind verbringen möchten, können Sie 9 Wochen bezahlten Elternurlaub in Anspruch nehmen.
- Sollte innerhalb eines Jahres nach der Geburt aufgenommen werden.
- Auch hier gilt, dass Sie als DGA die Leistung selbst beantragen, und zwar über Mein UWV.
- Sie erhalten 70% des Mindestlohns (d. h. keine tägliche Lohnbegrenzung wie beim Geburtsurlaub).
Weitere Informationen und Anfrage: (UWV - Beantragung von bezahltem Elternurlaub).
Wenn Sie, als DGA, wie Sie selbst
Wenn Sie als DGA selbst entbinden, können Sie den regulären Mutterschaftsurlaub für Arbeitnehmer nicht in Anspruch nehmen. Stattdessen können Sie die ZEZ-Leistung (Selbstständige und Schwangere) beim UWV beantragen.
- Die ZEZ-Leistung bietet mindestens 16 Wochen Einkommensschutz.
- Die Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen im Vorjahr bis zur Höhe des gesetzlichen Höchsttageslohns.
- Bewerben Sie sich direkt über Mein UWV.
Weitere Informationen und Anmeldung: Selbstständig und schwanger (ZEZ-Leistung) | UWV
Hat dies Auswirkungen auf den üblichen Lohn?
Die gute Nachricht: Die Leistungen werden nicht auf den üblichen Lohn angerechnet.
Aber: Wenn Sie wegen des Urlaubs wesentlich weniger Stunden im Jahr arbeiten, dann kann der übliche Lohn vorübergehend niedriger angesetzt werden. Das kann steuerliche Vorteile bringen, wenn es richtig begründet wird.
Zusammenfassend
Für DMS funktioniert der Urlaub etwas anders als für Arbeitnehmer. Sie müssen die Leistungen selbst beantragen, nicht über die BV, und die Höhe der Leistung kann von Ihrem üblichen Lohn abweichen. Es ist gut, frühzeitig darüber nachzudenken, wenn sich Familienzuwachs ankündigt.
