Bewertungsstandards für Lohnsteuern (2017)

Bewertungsstandards – Newsletter zu Lohnsteuern 2017 – VWGNijhof

Eine (Kantinen-)Mahlzeit, die Sie einem Mitarbeiter zur Verfügung stellen, müssen Sie im Jahr 2017 mit € 3,30 (im Jahr 2016: 3,25 €). Das können Sie im Anhang zum Newsletter „Lohnsteuern 2017“.

Mahlzeiten

Der Bewertungssatz von 3,30 € pro Mahlzeit gilt nur, wenn die Mahlzeit keinen mehr als nebensächlichen geschäftlichen Charakter hat. In unserem Artikel Steuerfreie Speisen und Getränke Erfahren Sie, wie Sie die Vergütung sowie die Bereitstellung von Speisen und Getränken für Mitarbeiter steuerlich optimieren können.

Freiraum (Optimieren Sie Ihren WKR)

Wir gehen davon aus, dass Sie für das Jahr 2016 die Arbeitskostenregelung (WKR) für Ihr Unternehmen bereits optimiert. Dies erreichen Sie, indem Sie die Vergütungen und Sachleistungen an Ihre Mitarbeiter so weit wie möglich unter die gezielten Freibeträge, die Vermittlungskosten und die Nullbewertungen einordnen.

Außerdem versuchen Sie, den freien Spielraum zu nutzen. Dieser freie Spielraum entspricht 2017 dem von 2016: 1,2% der Lohnsumme.

Kilometerpauschale

Unverändert bleibt der Betrag der steuerfreien Vergütung für geschäftliche Fahrten und Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Dieser beträgt unverändert € 0,19 pro Kilometer. Mit diesem Betrag gelten alle Kosten als gedeckt. Dazu gehören beispielsweise auch die während der Dienstfahrten anfallenden Kosten für Parkgebühren, Mautgebühren und Fährgebühren.

Vor kurzem haben wir Meldung Versuche, diesen Betrag auf 0,22 € pro Kilometer anzuheben.

Für Dienstwagen gelten ab 2017 neue Regeln zur steuerlichen Anrechnung, wobei eine Übergangsregelung vorgesehen ist. Diese neuen Regeln finden Sie in unserem Factsheet.

Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter

Auch die Normen der Freiwilligenprogramm bleiben unverändert. Die steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten darf höchstens betragen: 150 € pro Monat und 1.500 € pro Jahr. Dies sind die Sätze für die Lohnabgaben. ACHTUNG: Im Rahmen der Sozialhilfe gelten niedrigere Sätze.

Auch was die Regelung für ehrenamtliche Tätigkeiten betrifft, wird der anhaltende Ruf nach einer Lockerung seitens der Politik nicht erhört.

Gehaltserhöhung für den Geschäftsführer

Der Geschäftsführer und Großaktionär (DGA) muss sich von seiner GmbH mindestens 75% des üblichen Gehalts auszahlen lassen. Das Gehalt des DGA muss im Jahr 2017 mindestens folgende Höhe betragen: € 45.000 (in den Jahren 2014 bis einschließlich 2016: 44.000 €). Der Geschäftsführer, dessen Gehalt dem minimal erforderlichen üblichen Lohn entspricht, muss sich daher für das Jahr 2017 eine Gehaltserhöhung von 1.000 € gewähren.

Für Start-ups darf der übliche Mindestlohn ab 2017 dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. Das Start-up muss dann über eine F&E-Erklärung verfügen, Anspruch auf den erhöhten Start-up-Satz haben und die De-minimis-Obergrenze für staatliche Beihilfen gemäß dem EU-Vertrag nicht überschreiten.

30% Steuerung

Die Einkommensgrenze für die 30%-Regelung wurde angehoben. Sie beträgt für 2017: € 37.000. Für Arbeitnehmer unter 30 Jahren gilt ein niedrigerer Schwellenwert von 28.125 € (im Jahr 2016: 36.889 € bzw. 28.041 €).

Gemäß der 30%-Regelung können Arbeitnehmer, die vorübergehend ins Ausland entsandt werden oder vorübergehend in den Niederlanden arbeiten (Expats), 30% ihres Bruttoentgelts steuerfrei als Entschädigung für extraterritoriale Kosten erhalten. Diese Vergütung ist zweckgebunden steuerbefreit und wird daher nicht auf den Freibetrag der WKR angerechnet.

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