Bewertung des Spendenabzugs und der ANBI-/SBBI-Regelung

Anfang 2017 schrieben wir Regelmäßige Spenden: Letzte Chance?. Das scheint (glücklicherweise) nicht so schlimm zu sein. Bereits im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die steuerlichen Regelungen in Bezug auf Spenden, ANBI und SBBI beibehalten werden. Ebenso die Möglichkeit, regelmäßige Spenden steuerlich abzusetzen.

Der Spendenabzug bietet viele Möglichkeiten

Der steuerliche Spendenabzug bietet interessante Möglichkeiten. Diese sind leider bei weitem nicht immer ausreichend bekannt. Vor allem für Vereine (mit voller Rechtsfähigkeit und mehr als 25 Mitgliedern) bietet die Regelung großartige Möglichkeiten im Rahmen der Mittelbeschaffung. Der Fiskus beteiligt sich an der Finanzierung des neuen Hockey- oder Fußballplatzes bzw. der Kantine. Siehe hierzu den bereits erwähnten Artikel.

Für den Geschäftsführer und Großaktionär (DGA) ist der Spendenabzug eine der Optionen. Mehr über diese Optionen erfahren Sie in unserem Artikel Spendenabzug des Geschäftsführers.
Personen, die jährlich Spenden in beträchtlicher Höhe leisten, können ihre steuerliche Situation durch eine “eigene” Spenderstiftung optimieren.

Missbräuchliche Nutzung

Da die Regelungen zum Spendenabzug so attraktiv sind, werden sie in der Praxis auch in einer Weise genutzt, die nicht im Sinne der Regierung ist. Die Bedeutung des Spendenabzugs ist enorm. Aus dem Haushaltsplan 2018 geht hervor, dass der Spendenabzug eine Belastung des Haushalts in Höhe von 374 Millionen Euro darstellt. Die Haushaltsbelastung durch die Befreiung von ANBI und SBBI von der Erbschafts- und Schenkungssteuer beläuft sich auf 215 Millionen Euro.

Grund genug, die Regelungen zu überprüfen. Die Regierung hat kürzlich auf diese Überprüfungen reagiert. In diesem Antwort Die Regierung unterbreitet eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Regelung für den Spendenabzug sowie der Anforderungen, die an ANBI- und SBBI-Organisationen gestellt werden. Diese Vorschläge werden in der kommenden Zeit mit dem gemeinnützigen Sektor erörtert. Wie die Änderungen genau aussehen werden, ist daher noch nicht klar.

Verbesserung des Spendenabzugs

Im Zusammenhang mit dem Spendenabzug werden zwei Probleme festgestellt. Die Regelung ist für den Bürger zu komplex. Und die Kontrolle durch das Finanzamt ist problematisch.

Im Rahmen der Bemühungen, die Komplexität der Regelung zu verringern, wird erwogen, den Steuerabzug für Geldspenden und Sachspenden abzuschaffen. Darüber hinaus wird geprüft, ob die verschiedenen Schwellenwerte vereinheitlicht werden können. Dies könnte dazu führen, dass auch für regelmäßige Spenden ein Abzugsschwellenwert und eine Abzugsgrenze eingeführt werden. Die Regierung weist darauf hin, dass bei diesen Maßnahmen die Auswirkungen auf laufende regelmäßige Spenden berücksichtigt werden müssen.

Im Hinblick auf die Prüfung durch das Finanzamt muss die Informationslage verbessert werden. Dabei wird erwogen, in der Einkommensteuererklärung die Angabe der RSIN-Nummer der ANBI oder SBBI verpflichtend vorzuschreiben (bei regelmäßigen Spenden ist dies derzeit bereits vorgeschrieben). Zudem wird erwogen, den Einrichtungen die Verpflichtung aufzuerlegen, die bei ihnen eingegangenen Spenden an die Steuerbehörde zu melden. Diese Informationen können dann auch in der vorgefüllte Steuererklärung (VIA) werden einbezogen.

ANBI

Im Hinblick auf die Vorschriften für die ANBI-Organisationen wird eine (geringfügige) Ausweitung der Informationspflicht geprüft. Für die Kontrolle durch die Steuerbehörde wird darüber hinaus die Einführung einer Standardvorlage für die von den ANBI-Organisationen zu veröffentlichenden Daten in Betracht gezogen.

Es wird geprüft, ob die Liquidationsbestimmung gelockert werden kann. Auch die gesetzlichen Vorschriften im Rahmen des Verbots der Vermögensanhäufung könnten möglicherweise gelockert werden.

Die Aufsicht über ehemalige ANBI-Organisationen (von denen es mittlerweile über 5.600 gibt) lässt sich durch die Einführung eines Abrechnungs- oder Abschlusszeitpunkts vereinfachen.

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