Betrogen, aber dennoch in Box 3 besteuert

In Box 3 wird Ihr Einkommen auf der Grundlage des (Wertes) des Saldos Ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in dieser Box zum 1. Januar eines jeden Jahres berechnet. Was passiert, wenn ein Vermögenswert wie Schnee in der Sonne verschwindet?

Betrüger

Vor dem Gericht Noord-Nederland wurde kürzlich ein Fall in dem jemand am 1. Januar 2017 einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat. Am 2. Januar 2017 überweist er die geliehenen 100.000 € an den Darlehensnehmer. Das Darlehen sollte am 7. Februar 2017 zusammen mit 10.000 € Zinsen zurückgezahlt werden.

Schon kurz nach dem 2. Januar 2017 stellt sich heraus, dass es sich um Betrug handelt. Der ausgeliehene Betrag wird nicht zurückgezahlt. Das Gericht entscheidet, dass die 100.000 € im Jahr 2017 doch vollständig in Box 3 besteuert werden. Die Stichtagregelung kann sich für Steuerpflichtige sowohl vorteilhaft als auch nachteilig auswirken.

Silvesterverlosung

Im Jahr 2010 beschloss die Oberstes Gericht In ähnlicher Weise verhält es sich mit dem Gewinner des Hauptpreises der Silvesterlotterie (20.000.000 €). Dieser Gewinn fiel am Silvestertag 2004 an und wurde am 4. Januar 2005 auf das Bankkonto des Gewinners gutgeschrieben. Die 20.000.000 € wurden vom Finanzamt im Jahr 2005 in Box 3 besteuert. Der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass dies richtig ist.

SNS-Aktien

Der einzige Fall, in dem es für den Steuerpflichtigen gut ausging, betrifft die enteigneten SNS-Aktien. Der Betroffene in diesem Fall besaß am 1. Januar 2013 SNS-Reaal-Aktien im Wert von 290.955 €. Diese Aktien wurden am 1. Februar 2013 vom Finanzminister enteignet.

Die Oberstes Gericht beschließt, dass in dieser Situation eine individuelle übermäßige Belastung vorliegt, aufgrund derer die Erhebung der Einkommensteuer auf Einkünfte der Box 3 begrenzt werden muss. Durch die Enteignung sank das Einkommen des Betroffenen unter die Armutsgrenze, unter anderem weil er aufgrund des Einkommens in Box 3 keinen Anspruch mehr auf Mietzuschuss hatte.

 

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