Ausländisches Bankkonto in den Niederlanden wird besteuert

Die Einkünfte aus ausländischen Bankkonten eines in den Niederlanden ansässigen Steuerpflichtigen unterliegen in den Niederlanden der Einkommensteuer.

Spanische Bankkonten

Die Fall Der Fall, über den das Gericht in Den Haag kürzlich entschieden hat, betrifft einen Einwohner der Niederlande, der seine Ersparnisse auf spanischen Bankkonten angelegt hat. Die niederländische Steuerbehörde ermittelt die Guthaben dieser Bankkonten mittels eines Auskunftsersuchens an die spanische Steuerbehörde.

Weltweites Einkommen

Die Behauptung des Betroffenen, dass die Niederlande keine Einkommensteuer erheben dürfen, weil Spanien diese Vermögensbestandteile bis zu einem Wert von 700.000 € von der Besteuerung befreit, ist von vornherein aussichtslos. Da sich der Betroffene und die Steuerbehörde darüber einig sind, dass der Betroffene steuerlich in den Niederlanden ansässig ist, wird sein weltweites Einkommen in den Niederlanden besteuert. Das Welteinkommen umfasst das gesamte Einkommen, unabhängig davon, wo auf der Welt es erzielt wird. Dazu gehört selbstverständlich auch das pauschale Einkommen aus den spanischen Sparguthaben.

Steuerabkommen

Auch das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Spanien bietet dem Betroffenen keine Lösung, da dieses Abkommen die Besteuerung von (Zinsen auf) Sparguthaben dem Wohnsitzstaat zuweist, also den Niederlanden.

Auswanderer

Unter anderem können Expats mit dieser Regelung konfrontiert werden. Wenn sie steuerlich in den Niederlanden ansässig werden, müssen sie auf ihr gesamtes Vermögen in den Niederlanden Einkommensteuer zahlen. Mit Ausnahme von Immobilien wird die Besteuerungshoheit in den Steuerabkommen dem Wohnsitzstaat zugewiesen. Expatriates, die die 30%-Regelung (extraterritoriale Kosten) in Anspruch nehmen, können sich während der Laufzeit dieser Regelung dafür entscheiden, trotz ihrer steuerlichen Ansässigkeit in den Niederlanden teilweise als im Ausland steuerpflichtig besteuert zu werden. Ihre Bankguthaben, auch die niederländischen, werden dann nicht in den Niederlanden besteuert. Gleiches gilt selbstverständlich auch für andere Vermögensbestandteile wie Wertpapierportfolios und Forderungen. Die Besteuerung von Immobilien wird, wie bereits erwähnt, in den Steuerabkommen stets dem Land zugewiesen, in dem sich die Immobilie befindet.

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