Besteuerung der tatsächlichen Erträge aus Sparen und Kapitalanlagen

Staatssekretär Van Rij vom Finanzministerium hat in einem Schreiben dem Parlament (weitere) Ideen dargelegt, wie die Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) ermittelt werden können.

Anlass ist natürlich das “Weihnachtsurteil”, das der Oberste Gerichtshof im Jahr 2021 gefällt hat. Dieses Urteil hat inzwischen zu einer Wiedergutmachung für den Zeitraum von 2017 bis einschließlich 2022 geführt (allerdings nur für diejenigen, die rechtzeitig Einspruch eingelegt hatten), wobei das Finanzgericht noch entscheiden muss, ob dies ausreichend ist. Darüber hinaus ist für den Zeitraum von 2023 bis einschließlich 2025 eine Übergangsregelung in Kraft getreten, die zweifellos ebenfalls dem Finanzgericht zur Beurteilung vorgelegt werden wird. Aufgrund dessen, was er in seinem Schreiben an das Parlament schreibt, scheint Van Rij nicht sehr zuversichtlich zu sein, dass der Finanzgerichtshof die bis einschließlich 2025 gewählte Ausgestaltung der Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen langfristig billigen wird.

Die Ideen

In dem Schreiben erläutert Van Rij näher die Überlegungen dazu, wie die Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen ab 2026 ermittelt werden könnten. Natürlich muss noch genauer geprüft werden, ob diese Überlegungen umsetzbar sind, und es ist daher noch keineswegs sicher, wie die Regelung genau aussehen wird, aber es sieht doch so aus, als würde es eine (erheblich) detailliertere (und damit schwierigere) Regelung geben als die derzeitige. Van Rij skizziert eine Variante, die wie folgt aussehen könnte:

  • Die Pauschalrendite wird anhand von etwa 15 einzelnen Vermögenskategorien ermittelt (dies sind dieselben Kategorien, die derzeit in der Einkommensteuererklärung für Box 3 verwendet werden);
  • Die Renditesätze werden auf der Grundlage des Durchschnitts ermittelt. nettoRendite (also die Rendite nach Abzug der Kosten);
  • Bei Anlageklassen, bei denen eine reale Wahrscheinlichkeit negativer Durchschnittsrenditen besteht, werden mehrjährige Pauschalsätze angewendet (dabei wird die Durchschnittsrendite der letzten 5 oder 10 Jahre zugrunde gelegt);
  • Das steuerfreie Vermögen wird in ein steuerfreies Einkommen umgewandelt (was für Sparer von Vorteil ist, sich jedoch nachteilig auf Inhaber von Anlageklassen mit höheren Renditen auswirkt UND für Steuerpflichtige nachteilig ist, bei denen die Differenz zwischen dem Wert ihres Vermögens und ihren Verbindlichkeiten unter dem steuerfreien Vermögen liegt).

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