Besondere Aufmerksamkeit der Steuerbehörden

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Die Probleme mit der Website der Steuerverwaltung am ersten Tag (1. März), an dem die Online-Einkommenssteuererklärung für Privatpersonen freigeschaltet wurde, haben gezeigt, dass die Niederländer wieder eifrig dabei sind, ihre Jahreserklärung abzugeben. Sie müssen dies tun, um sicherzustellen, dass die zu erhaltenden Euros vor dem 1. Juli auf ihren Bankkonten sind. Diese Probleme sowie der Hinweis auf der Website der Steuerverwaltung, dass sie zu bestimmten Zeiten überlastet sein kann und die Steuerzahler deshalb gebeten werden, später wiederzukommen, sind besorgniserregend. Schließlich ist damit zu rechnen, dass vor allem zum 1. April und 1. Mai wieder viele Menschen ihre Steuererklärung gleichzeitig (just in time) abgeben wollen. Der beste Rat scheint daher zu sein, nicht bis zum allerletzten Moment zu warten.

Wie jedes Jahr hat die Steuerverwaltung eine Reihe von Themen angekündigt, die bei der Prüfung der Steuererklärungen besonders berücksichtigt werden sollen. Ob diese Themen tatsächlich besondere Beachtung finden werden, bleibt abzuwarten. Natürlich lässt sich die Steuerbehörde in dieser Hinsicht nicht in die Karten schauen. Und wir wissen auch, dass die Möglichkeiten, Steuererklärungen tatsächlich einer Prüfung zu unterziehen, begrenzt sind. An erster Stelle steht die Pflicht eines jeden Steuerpflichtigen, auf Verlangen klare, verbindliche und vorbehaltlose Erklärungen abzugeben.

Besondere Aufmerksamkeit wird bei der Veranlagung der Einkommenssteuererklärungen für 2014 gewidmet:
* den Abzug bestimmter Gesundheitskosten;
* den Abzug der Lebenshaltungskosten für Kinder unter 21 Jahren;
* den Abzug von Unterhaltskosten für nationale Denkmäler;
* Ausländische Renten (Belgien und Deutschland):
* Ausländische Vermögenswerte.

In den Steuererklärungen der Unternehmer wird auch ein besonderes Augenmerk auf die Prüfung des Fremdvergleichscharakters der Ausgaben gelegt. Nachdem im Rahmen eines Pilotprojekts bei 360 Unternehmern in diesem Punkt Berichtigungen in Höhe von 1,3 Millionen Euro vorgenommen wurden, wurde dieser Teil der Erklärung bereits 2013 zu einem Kontrollthema der Steuer- und Zollverwaltung. Ein weiteres, bereits aus dem Jahr 2013 bekanntes Kontrollthema betrifft die ausstehenden Mehrwertsteuerschulden in der Unternehmensbilanz.
Welche Kosten sind geschäftsbezogen?

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