Beschluss zur Abschaffung der betriebseigenen Altersversorgung verschoben

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Am 20. Dezember 2016 war im Oberhaus die Abstimmung über die Abschaffung der selbstverwalteten Altersversorgung vorgesehen. Dabei handelt es sich um den Gesetzentwurf Gesetz zur schrittweisen Abschaffung der selbstverwalteten Altersvorsorge. Den Inhalt dieses Gesetzentwurfs haben wir in unserem Vermerk erläutert Die selbstverwaltete Altersvorsorge wird abgeschafft! Was nun?

Der Staatssekretär im Finanzministerium, Wiebes, hat dem Senat jedoch in einem Rundschreiben beantragte, die Abstimmung über den Gesetzentwurf zu vertagen. Dieser Antrag wurde angenommen.

Lücke im neuen Gesetz

Der Grund für Wiebes’ Antrag ist unter anderem ein Artikel in „De Telegraaf“ mit dem Titel Wiebes droht bei Gesetzesentwurf zu Geschäftsführern mit einem Rückschlag bei der Altersversorgung eine festgestellte Lücke im neuen Gesetz.

Bei der Umwandlung der selbstverwalteten Altersversorgung in eine Altersversorgungsverpflichtung könnte die gesamte künftige Indexierungsbelastung, die auf dem Rentenanspruch lastet, zu Lasten des Gewinns verbucht werden. Dieser Abzugsposten bei der Körperschaftsteuer (der sich pro GmbH auf bis zu 150.000 € oder mehr belaufen könnte) könnte für den Staat einen Verlust von schätzungsweise 5 Milliarden € bedeuten.

Weihnachten

Der 20. Dezember ist für den Senat der letzte Sitzungstag des Jahres 2016. (Renten-)Berater und ihre Kunden können nun also in aller Ruhe Weihnachten feiern.

Wiebes kündigt an, dass er einen Novelle vorbereitet. Dies ist eine Ergänzung zum bestehenden Gesetzentwurf. Diese Novelle muss dann den üblichen Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Das bedeutet, dass zunächst die Zweite Kammer darüber entscheiden muss. Danach kann die Novelle zusammen mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf in der Ersten Kammer zur Abstimmung gebracht werden.

Der Gesetzentwurf und die Gesetzesnovelle könnten dann gleichzeitig in Kraft treten. Das neue Datum des Inkrafttretens ist natürlich noch nicht bekannt. Und es ist selbstverständlich nicht ausgeschlossen, dass die gesamte schrittweise Abschaffung der selbstverwalteten Altersversorgung letztendlich doch nicht stattfindet.

Weitere Maßnahmen zur betriebseigenen Altersversorgung

Der Gesetzentwurf enthält noch vier weitere Maßnahmen, für die Wiebes verspricht, dass sie rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen:

  • Abschaffung der 100%-Grenze;
  • Abschaffung der Weiterarbeitpflicht;
  • Überbrückungsrente für Hinterbliebene von Halbwaisen;
  • Wertpapierunternehmen als zugelassener Anbieter von Leibrentenprodukten.

Verbleibende Steuerpläne für 2017

Die übrigen Gesetzesentwürfe aus den Steuerplänen 2017 wurden jedoch am 20. Dezember 2016 vom Senat verabschiedet (mit Ausnahme des bereits in der Zweiten Kammer gescheiterten Gesetzesentwurfs zur Abschaffung der Steuerabzug für denkmalgeschützte Gebäude und für Fortbildungskosten).

Die in diesen Vorschlägen enthaltenen Maßnahmen treten daher zu den dafür vorgesehenen Zeitpunkten (in der Regel am 1. Januar 2017) in Kraft.

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